Rechtsberatung Rund um den Cannabis Social Club

In unserem Block finden Sie aktuelle Informationen zu diesem Thema.

    Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Diese Vereinigungen werden als Cannabisvereine oder Cannabis Social Clubs (CSC) bezeichnet, die Idee kommt aus Spanien, es gibt sie mittlerweile auch z.B. auf Malta und in Belgien, in anderen Ländern laufen Initiativen hierfür. Auch in Deutschland existieren schon CSC – manche heimlich, andere öffentlich, wie z.B. der CSC Hamburg seit 2015.

    In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden, in einem zweiten Schritt sollen Modellvorhaben regional begrenzt und befristet umgesetzt werden.

    Wir unterstützen Sie gerne bei folgenden Themen:

    • Beratung bei der Gründung von Cannabisvereinen als nicht-gewinnorientierte Vereinigungen
    • Ausarbeitung einer Satzung, die die strengen Anforderungen des Gesetzgebers beachtet, d.h. insbesondere
      • Festlegen der Mitgliederkriterien
      • Anforderungen an den Vorstand (Zuverlässigkeit)
      • Mitwirkung von Mitarbeitenden des Vereins beim Anbau
    • Beratung über die rechtssichere Ausgestaltung des Anbaus und der Abgabe von Cannabis, Samen und Stecklingen an die Vereinsmitglieder
    • Kommunikation mit den zuständigen Behörden z.B. für die Zulassung des Anbaus
    • Vertretung bei Verwaltungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren gegen den Verein, den Vorstand oder Mitglieder
    • Beratung bei Haftungsfällen des Vorstands
    • Unterstützung beim Einkauf von Samen, Stecklingen und anderen Kaufgegenständen
    • Unterstützung bei Miet- oder Pachtverträgen, Prüfung, ob die getroffenen Sicherungs- und Einbruchsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprichen
    • Streichung von Verurteilungen aus dem Bundeszentralregisters wegen des Besitz von Cannabis oder anderen Handlungen, die in Zukunft nicht mehr strafbar sein werden
    • Beratung bezüglich des Jugendschutzes und der Suchtprävention
    • Beratung hinsichtlich notwendiger Versicherungen, Kommunikation mit den Versicherungsunternehmen
    • Rechtliche Unterstützung bei internen Konflikten und sonstiger vereinsrechtlicher Belange
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    Sie können uns Ihre Anfrage entweder per Mail an kristen@ra-tanis.de oder gerne auch über das untenstehende Kontaktformular zu kommen lassen. Wir setzen uns sodann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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