Unser Team zeichnet sich aus durch juristischen Sachverstand, Durchsetzungsvermögen, Kreativität und Freude an dem was wir tun. Dabei haben wir immer den Finger am Puls der Zeit und sind in Kiel zu Hause.
Wir betreuen Mandate aus allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts und verzeichnen einen kontinuierlich wachsenden Mandantenstamm. Privatpersonen, Gewerbetreibende und Existenzgründer vertrauen uns gerne Ihre Anliegen an, denn wir arbeiten zuverlässig, transparent und erfolgsorientiert. Im Frühling 2017 haben wir unsere Büros in die Kieler Innenstadt verlegt. Seit dem finden Sie uns am Blücherplatz. Im Winter 2019 haben wir unsere Kräfte mit den Rechtsanwälten um Hans-Eckhard von der Mosel vereint und firmieren seit dem als „Ben Tanis | von der Mosel – Rechtsanwälte“.
Grundsätzlich schon und dann doch wieder nicht. Unser Leistungsangebot umfasst Fragestellungen aus Schadensersatz und Schmerzensgeld, Vertragsrecht und Mängelrecht, Gewährleistung und Anfechtung, Existenzgründung und Vertragsgestaltung sowie Familienrecht, Mediation und Schlichtung, Arbeitsrecht, Mietrecht, sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir verstehen uns als klassisch bürgerliche Kanzlei mit dem Anspruch jedem Hilfesuchenden gerecht werden zu können und dabei den Menschen über das Problem hinaus im Blick zu behalten. Keine hochspezialisierten Theoretiker, sondern zielorientiert denkende juristische Dienstleister mit Sachverstand und Feingefühl.
Auf unserem Gebiet sind wir Könner und für alle anderen Probleme verweisen wir Sie gerne vertrauensvoll an kompetente Kolleginnen und Kollegen aus unserem Netzwerk – denn man kann gar nicht alles wissen, aber man sollte wissen wer es weiß.
Unser Anspruch ist unser Qualitätsversprechen: Wir wollen das Sie zufrieden sind. Doch wir versprechen nichts, was wir nicht halten können. Wir erörtern Ihr Problem in einem Erstgespräch zum Festpreis mit Ihnen. Dann erst können wir eine verlässliche Aussage über Lösungsansätze und die Möglichkeiten einer fruchtbaren Zusammenarbeit treffen – und Sie können eine Entscheidung treffen.
Wir erläutern Ihnen Ihre Erfolgschancen und Optionen – und natürlich unsere Gebührenstruktur. So behalten Sie die volle Kostenkontrolle. Letztlich finden Anwalt und Mandant in einem persönlichen Erstgespräch heraus, ob die „Chemie“ stimmt. Denn Vertrauen ist der Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Unser Team wird laufend durch mehrere Rechtsreferendare unterstützt. Rechtsreferendare sind Juristen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften, welche sich im praktischen Teil ihrer Ausbildung vor der Prüfung zum Volljuristen befinden. In unserem Team werden die angehenden Volljuristen in der praktischen Anwendung ihres erlernten theoretischen Wissens geschult. Dadurch weht stets ein frischer Wind durch unsere Büros. Der stetige Austausch mit den jungen Absolventinnen und Absolventen sichert die laufende Aktualisierung unseres Wissens und unserer Methoden. So profitieren nicht nur die Referendare und wir, sondern letztlich auch Sie von diesem gemeinsamen Engagement.
Im Rahmen eines Lehrauftrags an der Christian-Albrechts Universität zu Kiel unterrichtet Rechtsanwalt Tanis Studenten der Rechtswissenschaften in verschiedenen Bereichen der rechtsanwaltlichen Praxis.
Als passionierter Wassersportler und ehemaliger Segellehrer betätigt er sich außerdem als Referent für Recht- und Haftungsfragen im Rahmen der Trainerausbildung des Deutschen Olympischen Sportbundes. Außerdem besucht Rechtsanwalt Tanis regelmäßig juristische Fortbildungsveranstaltungen. Ausbildung und Fortbildung – zwei wesentliche Bestandteile unseres Qualitätsversprechens für Ihre Zufriedenheit.
Rechtsanwältin Vera C.D. Sundag studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und spezialisierte sich dort frühzeitig auf das Familienrecht. Nach ihrem 1. Staatsexamen begann Frau Rechtsanwältin Sundag ihr Referendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Ausbildung bei einem Fachanwalt für Familienrecht und Amtsgericht für Familiensachen. Nach ihrem 2. juristischen Staatsexamen verlegte Frau Sundag ihren Lebensmittelpunkt nach Kiel und wurde zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Frau Nora Sarzo und Frau Ryka Flörecke sind als erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte neben der organisatorischen Leitung unserer Kanzlei für die Sachbearbeitung sowie Mandantenbetreuung zuständig. Sie stehen Ihnen als zuverlässige und vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen in allen Fragen rund um ihr Mandat gerne zur Verfügung.
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“, so heißt es im ersten Paragraphen unserer Berufsordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung. Dieser kurze Satz beschreibt prägnant die besondere Stellung der Rechtsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat: Der Rechtsanwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Mit ihm sind besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten verknüpft. Der Rechtsanwalt steht gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege (Richtern und Staatsanwälten).
Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und übernehmen selbstverständlich auch Beratungs- und Prozesskostenhilfemandate. Dabei handelt es sich um die Vertretung von Personen, die sich eine Beauftragung eines Rechtsanwalts selbst nicht leisten können. Im Rahmen von staatlicher Beratungs- oder Prozesskostenhilfe wird ein Teil der anwaltlichen Gebühren durch die Staatskasse getragen. Auf den verbleibenden Gebührenanspruch verzichtet der Rechtsanwalt mit Blick auf seine Aufgaben als selbstständiges Organ der Rechtspflege und die daraus erwachsende soziale und gesellschaftliche Verantwortung.
Wir sind stehts bemüht unser Netzwerk zu erweitern um unseren Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten. Stöbern Sie in unseren Verbindungen.