Hier geht es um die bare Münze! Hat ein Hund meine Jacke zerbissen, dann will ich den Kaufpreis der Jacke erstattet bekommen. Wurde ich unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, so geht es um die Kosten für die Reparatur meines Fahrzeugs. Schadensersatz bedeutet den Ausgleich eines finanziellen Schadens. Schmerzensgeld hingegen kann für einen Schaden verlangt werden, der sich nicht direkt finanziell bemessen lässt. Verletzungen an Körper und Seele stehen hier im Vordergrund. Um die Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall korrekt zu beziffern und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen sind wir als Spezialisten an Ihrer Seite.
Sie haben durch einen Verkehrsunfall diverse Verletzungen und einen Schock erlitten, Krankenhausaufenthalte und ein schlechter Heilungsverlauf belasten Sie emotional schwer. Und zu allem Überfluss weigert sich die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Schäden zu regulieren, von Schmerzensgeld ganz zu schweigen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: www.schmerzensgeldtabelle.net
Wird ein Mensch verletzt, hat dieser in der Regel gegen den Verursacher einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Grundsätzlich kann auch für eine seelische / psychische Verletzung ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Ist es dabei auch zu einem finanziellen Schaden gekommen, besteht in der Regel auch Anspruch auf Schadensersatz.
Grundsätzlich muss der Verursacher auch verantwortlich für die eingetretene Verletzung sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es z.B. im Verkehrsrecht: Wurde ein Unfall durch ein KFZ verursacht, haben die geschädigten Personen Ansprüche gegen den Unfallverursacher, selbst wenn den Fahrer keine Schuld trifft.
Der Fahrzeughalter haftet aus der sogenannten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs heraus („Gefährdungshaftung“). Eine solche Haftung ohne Verschulden führt nur dann zu keinem durchsetzbaren Anspruch, wenn der Unfall auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist. Hiervon wird in der Regel gesprochen, wenn Naturkatastrophen wie z.B Überschwemmungen oder Sturm für den Unfall ursächlich waren.
Es gibt verschiedenen Schmerzensgeldtabellen, welche sich jedoch allesamt nicht als Rechtsvorschiften oder Gesetze verstehen lassen. Es handelt sich um Zusammenstellungen von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen zur Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes bei bestimmten Verletzungen. Aus diesen Tabellen lassen sich allenfalls grobe Anhaltspunkte für die Höhe des Anspruchs im Einzelfall entnehmen. Die geschulte Betrachtung des konkreten Sachverhalts ermöglicht eine genauere Auskunft über Ihren Anspruch. Fragen Sie uns!
Maßgeblich für die Berechnung des Schmerzensgeldes sind unter anderem folgende Faktoren:
In Fällen des Verlustes der Sehkraft oder eines Körperteils, aber auch bei langjährigen Heilbehandlungen mit ungewissem Ausgang kann eine Schmerzensgeldrente gerechtfertigt sein. Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert im Allgemeinen für die Gewährung einer Schmerzensgeldrente, dass der Verletzte immer wieder aufs Neue den Schmerz über die erlittenen Verletzungen zu spüren bekommt. Auch hier kommt es auf eine genaue Einzelfallbetrachtung durch einen Experten an. Fragen Sie uns…
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