Schadensersatz und Schmerzensgeld

Hier geht es um die bare Münze! Hat ein Hund meine Jacke zerbissen, dann will ich den Kaufpreis der Jacke erstattet bekommen. Wurde ich unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, so geht es um die Kosten für die Reparatur meines Fahrzeugs. Schadensersatz bedeutet den Ausgleich eines finanziellen Schadens. Schmerzensgeld hingegen kann für einen Schaden verlangt werden, der sich nicht direkt finanziell bemessen lässt. Verletzungen an Körper und Seele stehen hier im Vordergrund. Um die Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall korrekt zu beziffern und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen sind wir als Spezialisten an Ihrer Seite.

Sie haben durch einen Verkehrsunfall diverse Verletzungen und einen Schock erlitten, Krankenhausaufenthalte und ein schlechter Heilungsverlauf belasten Sie emotional schwer. Und zu allem Überfluss weigert sich die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Schäden zu regulieren, von Schmerzensgeld ganz zu schweigen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: www.schmerzensgeldtabelle.net

Schadensersatz und Schmerzensgeld Fachliteratur

Wir informieren Sie gerne über unsere Kostenstruktur oder die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

FAQ´s

Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wird ein Mensch verletzt, hat dieser in der Regel gegen den Verursacher einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Grundsätzlich kann auch für eine seelische / psychische Verletzung ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Ist es dabei auch zu einem finanziellen Schaden gekommen, besteht in der Regel auch Anspruch auf Schadensersatz.

Unter welchen Umständen kann Schmerzensgeld gefordert werden?

Grundsätzlich muss der Verursacher auch verantwortlich für die eingetretene Verletzung sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es z.B. im Verkehrsrecht: Wurde ein Unfall durch ein KFZ verursacht, haben die geschädigten Personen Ansprüche gegen den Unfallverursacher, selbst wenn den Fahrer keine Schuld trifft.
Der Fahrzeughalter haftet aus der sogenannten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs heraus („Gefährdungshaftung“). Eine solche Haftung ohne Verschulden führt nur dann zu keinem durchsetzbaren Anspruch, wenn der Unfall auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist. Hiervon wird in der Regel gesprochen, wenn Naturkatastrophen wie z.B Überschwemmungen oder Sturm für den Unfall ursächlich waren.

Gibt es Tabellen, die für bestimmte Verletzungen das Schmerzensgeld angeben?

Es gibt verschiedenen Schmerzensgeldtabellen, welche sich jedoch allesamt nicht als Rechtsvorschiften oder Gesetze verstehen lassen. Es handelt sich um Zusammenstellungen von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen zur Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes bei bestimmten Verletzungen. Aus diesen Tabellen lassen sich allenfalls grobe Anhaltspunkte für die Höhe des Anspruchs im Einzelfall entnehmen. Die geschulte Betrachtung des konkreten Sachverhalts ermöglicht eine genauere Auskunft über Ihren Anspruch. Fragen Sie uns!

Wonach richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes?

Maßgeblich für die Berechnung des Schmerzensgeldes sind unter anderem folgende Faktoren:

  • Schwere und Art der Verletzung
  • Dauer und Intensität der Schmerzen und Leiden
  • Dauer eines Krankenhausaufenthaltes oder der ärztlichen Behandlung
  • Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
  • Heilungsverlauf und Heilungsergebnis (bleibende Entstellungen oder Behinderungen beeinträchtigen die Lebensqualität)
  • Seelische Störungen
  • Seelische Belastungen durch ein lange andauerndes gerichtliches Verfahren
  • Alter und Geschlecht der verletzen Person (ein junger Mensch, der noch sein gesamtes Leben vor sich hat, lebt aller Wahrscheinlichkeit nach länger mit bleibenden Folgen)
  • Grad des Verschuldens des Verursachers
  • Anlass des Schadensfalls (ist die Verletzung im Zusammenhang mit einer Gefälligkeit des Verursacher zu Gunsten des Verletzten entstanden, so kann dies den Anspruch mindern)
  • Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten und des Schädigers
  • Abwicklung des Schadens durch die Versicherung (eine ungerechtfertigte Verzögerung der Schadensregulierung trotz klarer Tatsachenlage kann zu einer Erhöhung des Anspruchs führen)
Wann kann statt Schmerzensgeld eine Schmerzensgeldrente verlangt werden?
  • In der Regel sieht das Gesetz die Zahlung eines einmaligen Betrages vor. Nur in Ausnahmefällen kann statt eines Schmerzensgeldbetrages eine zeitlich befristete oder auch lebenslange Schmerzensgeldrente gefordert werden.

 

In Fällen des Verlustes der Sehkraft oder eines Körperteils, aber auch bei langjährigen Heilbehandlungen mit ungewissem Ausgang kann eine Schmerzensgeldrente gerechtfertigt sein. Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert im Allgemeinen für die Gewährung einer Schmerzensgeldrente, dass der Verletzte immer wieder aufs Neue den Schmerz über die erlittenen Verletzungen zu spüren bekommt. Auch hier kommt es auf eine genaue Einzelfallbetrachtung durch einen Experten an. Fragen Sie uns…

Wie lange können Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden?
  • Es gilt hier meistens die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren. Diese Frist beginnt normalerweise mit dem Ablauf des Jahres in das das Schadensereignis fällt.
    Bei Ansprüchen unter Eheleuten beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn die Ehe beendet wird.
    Bei Ansprüchen minderjähriger Kinder gegen ihre Erziehungsberechtigten beginnt die 3-Jahres Frist erst mit Beginn der Volljährigkeit zu laufen.
Was passiert mit den Schmerzensgeldansprüchen, wenn die verletzte Person an den Unfallfolgen verstirbt?
  • Hat die verstorbene Person auf Grund der erlittenen Verletzungen selbst einen Anspruch auf Schmerzensgeld erworben, so geht dieser grundsätzlich auf die Erben über.
Kann Schmerzensgeld auf andere Schadenpositionen verrechnet werden?
  • Das Schmerzensgeld stellt eine eigene Schadensposition dar. Eine Verrechnung mit anderen Positionen, wie z.B. Ansprüchen des Verletzten aus einer Unfallversicherung, findet nicht statt.
Geldentschädigung / Schmerzensgeld bei Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet
  • Jeder Mensch wird geprägt durch seine eigene Persönlichkeit, deren freie Entfaltung umfassend geschützt ist. Dennoch kommt es – vor allem im Internet – immer wieder zu Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch rechtswidrige Äußerungen oder das Anfertigen von Bildern oder deren Verbreitung. Grundsätzlich besteht auch hier ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Geldentschädigungsanspruch soll dem Verletzten einen ideellen Ausgleich für die erlittene Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit bieten. Dabei soll die Höhe der Entschädigung derart bemessen sein, dass der in seinen Persönlichkeitsrechten verletzte eine fühlbare Genugtuung für den widerrechtlichen Eingriff in seine durch das Grundgesetz geschützte Persönlichkeitssphäre erhält.
Kann ich auch von meinem Arzt Schmerzensgeld verlangen?
  • Ja. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Arzthaftung. Ärzte haften, wenn Sie Fehler bei der Behandlung oder der Aufklärung über Risiken gemacht haben.
  • Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn der Arzt gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und damit einen Fehler begeht, der objektiv nicht mehr verständlich erscheint.
  • Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann gegeben sein, wenn dem Patienten keine Vorstellung davon vermittelt wurde, mit welchen Risiken und Belastungen er im Rahmen der Behandlung zu rechnen hat. Ein Arzt muss über die spezifischen Risiken einer Behandlung aufklären.
Muss man Strafanzeige stellen um einen Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen?
  • Eine Strafanzeige ist keine Voraussetzung um einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen zu können. In vielen Fällen kann dies jedoch recht hilfreich sein. Nehmen wir an Sie sind in eine Schlägerei geraten und verletzt worden. Die Identität der Schädiger ist Ihnen unbekannt. Durch eine Strafanzeige „beauftragen“ Sie die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) damit diese und andere wichtige Informationen zusammen zu tragen. Wir können dann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und mit diesen Informationen Ihre Ansprüche an der richtigen Adresse geltend machen.
Wer bezahlt, wenn ich von einem Tier verletzt werde?
  • Egal wie gut ein Tier erzogen worden ist, letztlich bleibt es unberechenbar. Der Gesetzgeber spricht hier von der „Tiergefahr“ und hat daher bei der Gestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Tierhalterhaftung eingeführt.
  • Das Gesetz formuliert in § 833 BGB wie folgt:
    • Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
  • Kurz gesagt, wird jemand durch ein Tier verletzt oder getötet, so haftet der Tierhalter grundsätzlich unabhängig von seinem Verschulden. Eine Ausnahme von der verschuldensunabhängigen Haftung macht das Gesetz bei Nutztieren wie z.B. einem Spürhund. Hier wird die Haftung auf Fälle von Fahrlässigkeit beschränkt. Jedoch wird auch hier ein Verschulden des Halters zumindest vermutet, so dass dieser seine Unschuld zu beweisen hat.
Kann ich Schmerzensgeld von meiner Versicherung verlangen?
  • Nein. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat man immer nur gegen denjenigen, der die Verletzung verursacht hat. Krankenversicherungen decken die Kosten für die ärztliche Heilbehandlung. Andere (eigene) Versicherungen wie z.B. eine Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung decken immer nur materielle Schäden wie z.B. die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeugs oder die Neubeschaffung von Ausrüstung.
    Schmerzensgeld kann man immer nur von der gegnerischen Versicherung verlangen. Hier kommt es auf die richtige Strategie und Verfahrensweise an, weshalb eine Vertretung durch spezialisierte Anwälte wichtig ist. Im Erfolgsfall übernehmen die gegnerischen Versicherungen selbstverständlich auch die Kosten unserer Beauftragung.
Wird Schmerzensgeld auf Hartz IV angerechnet?
  • Grundsätzlich nicht. Schmerzensgeld ist bei Empfängern von Grundsicherung nicht als Einkommen oder Vermögen anzurechnen und wirkt sich daher nicht leistungsmindernd aus. Schmerzensgeld dient der Genugtuung und dem Ausgleich von erlittenem Schmerz und Unrecht, nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes
Muss man Schmerzensgeld versteuern?
  • Schmerzensgeld ist keiner Einkunftsart nach § 2 Einkommensteuergesetz zuzuordnen und muss daher nicht versteuert werden.
Wie hoch sind die Anwaltskosten, wenn ich Schmerzensgeld verlange?
  • Die Höhe der anwaltlichen Kosten richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, also dem Betrag, den wir bei der Gegenseite für Sie geltend machen. Im Erfolgsfalle sind unsere Gebühren jedoch von der Gegenseite zu tragen. Für eine genaue Kostenauskunft kontaktieren Sie uns gerne. Wir informieren Sie unverbindlich und genau.
Kann man Schmerzensgeld nur verlangen wenn man arbeitsunfähig ist?
  • Nein. Eine etwaige Arbeitsunfähigkeit ist zwar eine Bemessungskriterium für die Höhe des Schmerzensgeldes, jedoch keine zwingende Voraussetzung für einen Anspruch. Oftmals ist der Geschädigte nur eine Zeit lang arbeitsunfähig. Die Heilbehandlung dauert jedoch nach der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit noch an.
Ich habe im Rahmen von HWS-Verletzungen von einer Harmlosigkeitsgrenze gehört. Was ist das?
  • Das ist etwas sehr ungerechtes. Eine Halswirbelsäulen-Verletzung (HWS-Distorsion) dürfte bei Verkehrsunfällen zu den häufigsten Verletzungsarten gehören. Hier wird seitens der Haftpflichtversicherer immer wieder das Argument einer Bagatellverletzung ins Feld geführt. Aufgrund einer geringen Aufprallgeschwindigkeit sei ein kausaler (ursächlicher) Zusammenhang zu einer Wirbelsäulenverletzung nicht möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält seine Rechtsprechung in diesen Fällen aufrecht und entschied unlängst erneut, dass eine HWS-Verletzung nicht pauschal ausgeschlossen werden könne, nur weil die biomechanischen Einwirkungen gering gewesen seien. Der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsveränderung (Verzögerung) wird jedoch in jedem Verfahren ein gewisser Indizienbeweiswert zukommen. Letztlich kommt es hier fast immer auf die Einholung eines medizinischen und biomechanischen Gutachtens an um etwaige Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können. Rechtsschutzversicherte Mandanten sind hier deutlich komfortabler gestellt.
Führt es zu einem Mitverschulden beim Schmerzensgeldanspruch, wenn ein Motorradfahrer keine Schutzkleidung trägt?
  • In der Regel ja. Das brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 23.07.2009 entschieden, dass ein Motorradfahrer, der es unterlässt entsprechende Schutzkleidung zu tragen und statt dessen nur eine leichte Stoffhose trägt, eine Mitschuld an den erlittenen Verletzungen trägt. Es gibt zwar keine gesetzliche Norm, welche einem Motorradfahrer das Tragen von Schutzkleidung vorschreibt, jedoch gebietet dies die im Verkehr erforderliche Sorgfalt.

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