Beratungshilfe

Rechtsberatung für Rechtsuchende in finanziellen Notlagen

 

Die Beratungshilfe ist eine staatliche (und auch von der Anwaltschaft getragene) Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann. Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können übernommen werden. Die Beratung findet bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.

Beratungshilfe wird nur gewährt, wenn in der Sache kein gerichtliches Verfahren läuft.

Gang des Verfahrens:

Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, jedoch nicht in der Lage sind die entstehenden Kosten aufzubringen, haben Sie dir Möglichkeit Beratungshilfe zu Beantragen. Das Antragsverfahren gestaltet sich so:

 

1. Antrag auf Beratungshilfe am besten in der Rechtsantragsstelle der Zivilabteilung beim Amtsgericht Kiel stellen.

Amtsgericht Kiel | Deliusstraße 22 | 24114 Kiel

Zimmer 336 und 337 (im dritten Stockwerk)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

2. Zur Antragsstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen.Aktuelle Einkommensnachweise – (Leistungsbescheide vom Jobcenter, Berechnungtabellen und sonstige Unterlagen die Auskunft über Ihren Leistungsbezug geben), Kontoauszüge der letzten vier Wochen, gültiger Personalausweis, Ihren Mietvertrag und die Unterlagen, die das rechtliche Problem betreffen.

Bei Fragen zu dem Beratungshilfeantrag wenden Sie sich an mich oder an die Rechtsantragsstelle beim AG Kiel.

 

3. Mit dem ausgestellten Beratungshilfeschein kommen Sie dann in meine Kanzlei und wir veranlassen alle für Sie notwendigen weiteren Schritte gemeinsam.

Wenn möglich vereinbaren Sie bitte vor einem Besuch in meiner Kanzlei telefonisch, oder per E-Mail bereits einen Beratungstermin.