Rechtsberatung für Rechtsuchende in finanziellen Notlagen
Die Beratungshilfe ist eine staatliche (und auch von der Anwaltschaft getragene) Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann. Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können übernommen werden. Die Beratung findet bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.
Beratungshilfe wird nur gewährt, wenn in der Sache kein gerichtliches Verfahren läuft.
Gang des Verfahrens:
Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, jedoch nicht in der Lage sind die entstehenden Kosten aufzubringen, haben Sie dir Möglichkeit Beratungshilfe zu Beantragen. Das Antragsverfahren gestaltet sich so: