Stornierung gebuchter Segelreisen – Yachtcharter stornieren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe vor ab 13. Juni auf einer Charteryacht in Kroatien zu verbringen.
Im Chartervertrag steht das bei höherer Gewalt der Vercharterer nicht haftet und somit die Anzahlung nicht zurückerstattet wird.
Da aber im Moment alle Marinas geschlossen und die Einreise nach Kroatien auch nicht möglich ist muss es doch eine Stornierungsmöglichkeit geben, oder nicht?
Es geht nur um den Fall das die Situation so bleibt, wenn möglich will ich die Reise natürlich antreten.
Mit freundlichen Grüßen
Momentan entwickelt sich die Rechtslage zu dieser Frage sehr schnell. Vor einer Woche haben wir die Frage nach der Stornierung von Charterverträgen wegen der Corona-Krise, mit dem Hinweis auf eine rechtliche Unmöglichkeit oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage beantwortet. Danach können Sie auch bislang in Kroatien, bei einem Ausfall der Reise wegen dem Corona-Virus, den vollen Reisepreis zur Erstattung verlangen. Natürlich bleibt es fraglich, ob die Agenturen die Erstattungen leisten können, wenn zu viele Kunden eine Bar-Erstattung verlangen.
Mit Frankreich und Belgien haben nun erstmals Statten der EU ein Gesetzt zu dieser Frage erlassen. Danach werden in Fällen des Leistungsausfalls in der Tourismusbrache wegen dem Corona-Virus, nur noch Gutscheine über den Reisepreis ausgegeben, welche dann im nächsten Jahr einzulösen sind.
Es bleibt abzuwarten, ob eine solche Regelung auch in Kroatien erlassen wird.
Bislang besteht auch Uneinigkeit darüber, ob die Corona-Krise als „höhere Gewalt“ im Rechtssinne auszulegen ist. Wir verneinen dies entschieden, denn es ist letztlich nicht die klassische Form einer Umweltkatastrophe, sondern die bewusste Entscheidung einer Regierung.