Fall „Amicitia“: Stellte der Mastbruch fahrlässige Tötung dar?
Im August 2016 kommt es auf dem Ijsselmeer in einem niederländischen Hafen zu einem tödlichen Unfall. Als das Schiff in den Hafen einläuft, bricht der Mast, drei deutsche Touristen sterben. Später stellt sich die Ursache heraus: der Mast war zu 3/4 verrottet. Unter der zum Schutz angebrachten Edelstahlplatte hatte sich Wasser gesammelt, welches nicht ablaufen konnte und somit die Verrottung innerhalb weniger Jahre vorantrieb. Der Skipper an Bord war gleichzeitig Eigner der „Amicitia“. Das 24 Meter lange Schiff wurde 1889 als Frachtsegler gebaut, heute wird es verchartert.Der Richter sah die Schuld vor allem bei den Prüfinstanzen. So wurden erforderliche Überprüfungen nicht streng genug vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft fordert trotzdem eine Strafe: der Eigner hätte selbst erkennen können, dass die Prüfungen nicht vernünftig durchgeführt wurden, um dann entsprechend zu handeln. Laut dem Richter hätte ein sorgfältigeres Handeln den Mastbruch aber nicht verhindern können. Es folgte der Freispruch.