Keine Schwimmwesten an Bord – Fahrlässige Tötung?
Nachdem ein Schiffsführer im November 2008 vier Fischer mit an Bord genommen hat, gerät das Schiff in einen Herbststurm. Dabei läuft das Schiff voll Wasser, es sind weder eine Rettungsinsel noch Schwimmwesten an Bord. Die Crew kann jedoch stark unterkühlt geborgen werden. Einer der Angler stirbt später im Krankenhaus.
Der Schiffsführer wird 2012 vom Amtsgericht Wolgast wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Dem Schiffsführer wird vor allem vorgeworfen, dass er sich nicht vorbereitend auf den Törn über die Wetterlage informiert hat. Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, stuft das Gericht auch das Fehlen der Schwimmwesten als fahrlässig ein. Ist dies rechtlich überhaupt möglich?
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Vorliegend fällt also das An-Bord-haben von Rettungswesten unter die erforderliche Sorgfalt. Einen Schiffsführer trifft vorallem die allgemeine Sorgfaltspflicht, er ist somit auch für die Sicherheit an Bord zuständig. Gerade zu kälteren Jahreszeiten und extremen Wetterbedingungen empfiehlt es sich also Rettungswesten an Bord zu haben und somit eben nicht die „erforderliche Sorgfalt“ außer Acht zu lassen