Allmählichkeitsschäden

Allmählichkeitsschäden – ein Versicherungsbegriff der im Schadensfall darüber entscheiden soll, ob ein Schaden bezahlt wird oder nicht.

Grundsätzlich besteht für privat genutzte Wassersportfahrzeuge in Deutschland – anders als etwa in Italien oder Kroatien – keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Es gilt dabei jedoch – wie in jeder Lebenslage auch – für das private Nutzen von Wassersportfahrzeugen der Grundsatz, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, dem Geschädigten unter den Voraussetzungen des § 823 BGB zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist.

Warum also sowohl der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, als auch einer Kaskoversicherung auf jeden Fall zu empfehlen ist, haben wir bereits in unserem Blog Artikel „Versicherung – Pflicht für dein Boot?“ vom 20.04.2018 näher beschrieben.

In den Versicherungspolicen zu solchen Versicherungen lassen sich viele Vertragsbedingungen auffinden, auf die es im Schadensfall ankommt. Insbesondere Allmählichkeitsschäden lassen sich zu diesen hinzuzählen und fallen beim Blick in die Versicherungspolice eventuell in dem Kleingedruckten auf.

Allmählichkeitsschäden

Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich des Versicherungsrechts. Ein solcher Allmählichkeitsschaden entsteht schleichend und bleibt in der Regel zunächst unbemerkt. Zwischen der Ursache und dem Eintritt des Schadens besteht oftmals eine längere Zeitspanne. Darunter sind somit Schäden zu verstehen, die durch allmähliche Einwirkung etwa von Temperatur, Feuchtigkeit und Witterungsbedingungen auftreten.

Allmählichkeitsschäden galten bis zu den Allgemeinen Haftungsbedingungen (AHB) 2002 noch als Ausschluss der Versicherungsleistung. Erst seit den Allgemeinen Haftungsbedingungen (AHB) 2008 besteht ein derartiger Ausschluss in den meisten Fällen nicht mehr. Dies kann bei den unterschiedlichen Versicherungspolicen jedoch abweichen.

Es gilt daher – wie so oft bei Versicherungen – bei alten Haftpflichtpolicen einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen und im Zweifel einen Wechsel zu aktuelleren Versicherungskonditionen durchzuführen.

Es hängt dennoch von der abgeschlossenen Versicherung und dem Versicherer ab, welche Schäden ersetzt werden und ob Allmählichkeitsschäden im Einzelnen von der Versicherung ersetzt werden.

Es kann daher ratsam sein den Versicherungsschutz bezüglich solcher Allmählichkeitsschäden zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Dies sollte zumindest gegen einen Aufschlag der Versicherungsprämie möglich sein. Dem Gegenüber können gerade durch Allmählichkeitsschäden, die naturgemäß häufig lange Zeit unentdeckt bleiben, hohe Kosten entstehen. Dies ist gerade bei teuren Yachten und Schiffen, die der Witterung und dem Meerwasser ausgesetzt sind, ein häufiger und im Schadenseintritt ärgerlicher Fall. Eine Kostenübernahme durch die Versicherung ist hierbei dann besonders wichtig.

Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen einem konkreten Schadenseintritt und einer Ursache die über einen längeren Zeitraum für den Schaden an Booten oder anderen Wassersportfahrzeugen geführt hat schwierig sein und eine Versicherungsleistung zunächst durch den Versicherer abgelehnt werden. Eine Überprüfung und Auseinandersetzung mit dem Versicherer ist in diesem Fall dann besonders ratsam.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Yachtversicherungen und in Schadensfällen zur Seite – kontaktieren Sie uns gerne.