Bavaria Insolvenz
Die Bavaria Yachtbau GmbH, einer der größten deutschen Yachtbauer, hat vergangene Woche Insolvenz angemeldet. Was die Hintergründe sind und vor allem, inwiefern Ihr als Kunden betroffen seid und was Euch nun für Möglichkeiten offenstehen, wollen wir im Folgenden näher erläutern.
Aus unserer Sicht geltet Ihr als betroffen, wenn Ihr:
- ein Schiff bei Bavaria gekauft und (auch nur teilweise) bezahlt habt, dieses aber noch nicht ausgeliefert wurde.
- In den letzten zwei Jahren ein Schiff bei Bavaria gekauft habt und noch Gewährleistungsansprüche gegen Bavaria bestehen.
- Ihr sonstige (Zahlungs-) Verpflichtungen gegenüber Bavaria habt.
Wenn Ihr zu den Betroffenen gehört, empfehlen wir dringend eine telefonische Beratung durch uns in Anspruch zu nehmen. Ihr erreicht uns unter 0431/ 389 88 222.
Im Einzelnen:
Bavaria Yachtbau war 1978 von dem einstigen Fensterbauer Winfried Herrmann im tiefsten Binnenland, im unterfränkischen Giebelstadt, gegründet worden. Rasant entwickelte sich das Unternehmen zu einem der Weltmarktführer in seinem Bereich. Im Jahre 2007 – dem bislang erfolgreichsten Jahr in der Firmengeschichte – setzte Bavaria um die 3.000 Yachten ab. Noch im selben Jahr verkaufte Herrmann sein Lebenswerk an den Finanzinvestor Bain Capital. Gerüchten zufolge soll dabei eine Rekordsumme von 1 Milliarde Euro gezahlt worden sein.
Doch auch die Finanz- und Wirtschaftskrise hinterließ seine Schäden bei Bavaria: So konnten im Jahr 2008 bereits nur noch rund 1.000 Yachten verkauft werden. Um die sich im Zuge dessen aufbauenden Schulden in den Griff zu bekommen, holte der Yachtbauer im Jahre 2009 mit Oaktree und Anchorage zwei weitere Investoren mit an Bord. Trotz alledem wollte sich der alt-bekannte Erfolgskurs nicht mehr einstellen und allein im Zeitraum ab 2007 wurde das Unternehmen von fünf unterschiedlichen Geschäftsführern geleitet.
Im Jahr 2015 übernahm dann schlussendlich Lutz Henkel die Führung von Bavaria, der unter weiterhin angespannter finanzieller Lage beschloss das altbewährte Model der bezahlbaren Yacht „von der Stange“ zu verlassen und sich anstatt dessen dem Luxussegment zuzuwenden. Dass auch diese Entscheidung den Landgang des Unternehmens nicht mehr verhindern konnte, hat sich nun endgültig durch den Insolvenzantrag, der Mitte April beim Amtsgericht Würzburg gestellt worden ist, bestätigt.
Nunmehr stellt sich natürlich zunächst einmal die Frage, was passiert mit den Segelyachten, die bereits bestellt, aber eventuell noch nicht fertig produziert oder aber bloß noch nicht ausgeliefert worden sind? Die Besorgnis ist berechtigt, denn immerhin wurde die Auslieferung nach Stellung des Insolvenzantrages vorübergehend sogar komplett eingestellt. Diesbezüglich gilt allerdings vorerst Entwarnung: das mit der Sache befasste Amtsgericht Würzburg hatte sich lediglich Zeit gelassen mit der Entscheidung über das weitere Insolvenzverfahren und deshalb die Auslieferungen blockiert. Ein juristisch durchaus üblicher Schritt.
Mittlerweile ist auch angeordnet worden, dass die Insolvenz im Wege der sogenannten vorläufigen Eigenverwaltung ablaufen soll. Ein sanftes Restrukturierungsverfahren also, bei dem anstelle eines externen Insolvenzverwalters weiterhin die bereits bestehenden Führungskräfte einen Großteil der Entscheidungen treffen können um die Kontinuität der Abläufe aufrechtzuerhalten. So werde z.B. der Werftbetrieb in den nächsten Monaten nahtlos fortgeführt. Zudem soll die bereits bestehende Auftragslage unverändert abgearbeitet und auch ausgeliefert werden. Der COO Erik Appel äußerte sich diesbezüglich klar: „Wir wollen die Kunden auch in der aktuellen Situation in der gewohnt hohen Qualität beliefern.“.
Oberste Priorität der Unternehmensführung sei es nun zunächst die Kontinuität zu sichern, bestehende Aufträge abzuarbeiten um dann in einem nächsten Schritt neue Investoren für das Unternehmen zu gewinnen, die wieder langfristige Stabilität bringen können.
Positiv ist zudem, dass sich der Insolvenzantrag ausschließlich auf die fränkische Bavaria Yachtbau GmbH bezieht. Die Tochtergesellschaft Bavaria Catamarans, auch bekannt unter dem Markennamen Nautitech, im französischen Rochefort ist hingegen nicht betroffen und kann ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortführen.
Trotz all der guten Stimmung gilt aber unbedingt zu beachten: Eine Insolvenz hat immer Auswirkungen, nicht nur auf das Unternehmen selbst, sondern auch auf seine Kunden. Betroffen sind u.a. die Gewährleistungsrechte, d.h. also das Recht auf Reparatur oder aber darauf sein Geld zurück zu bekommen, wenn doch mal etwas kaputt gehen sollte.
Dabei ist an dieser Stelle nochmals zu betonen, dass der Geschäftsbetrieb von Bavaria nicht eingestellt wurde, sondern vorerst uneingeschränkt fortläuft. So könnt ihr euch im Gewährleistungsfalle weiterhin an Bavaria direkt halten und eure Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter, bzw. vorliegend gegenüber der vorläufigen Eigenverwaltung, geltend machen. Diese kann dann entscheiden, ob sie euren Ansprüchen nachkommt oder nicht. Falls sie diese ablehnt, bleibt euch vorerst nichts anderes übrig als eure Forderungen als Schadenersatzanspruch zur Insolvenztabelle anzumelden.
Falls ihr die Yacht also nicht vollständig bezahlt habt, könntet ihr in Erwägung ziehen den ausstehenden Kaufpreis mit den Reparaturkosten zu verrechnen. Dies sollte allerdings unbedingt in Absprache mit der Eigenverwaltung von Bavaria geschehen.
Habt ihr allerdings bereits bezahlt und die Yacht noch nicht erhalten, kann es euch passieren, dass eine Rückabwicklung verweigert wird und ihr anstatt dessen nur noch aus der Insolvenzmasse befriedigt werdet. Der Erfahrung nach ist dabei meist nur ein geringer Anteil zu erwarten. Anderenfalls bleibt euch nur die Option eure Forderung in der Insolvenztabelle anzumelden.
Und auch wenn ihr vom Vertrag zurücktretet, kann es unter Umständen sein, dass noch Abstandszahlungen fällig werden.
Es lässt sich also festhalten, dass auch trotz der optimistischen Stimmung bei Bavaria durch die Insolvenz einige Komplikationen entstehen könnten. Um diesen bestmöglich aus dem Weg zu gehen, beraten wir euch gerne schon im Vorfeld. Und sollte doch mal etwas schief gehen, sind wir auch an eurer Seite um gemeinsam den gerichtlichen Weg zu bestreiten.