Bugstrahlruder Ausfall bei der Charteryacht – Minderungsanspruch
Das Bugstrahlruder ist eine große Anlegehilfe. Vor allem im Mittelmeer oder in Schweden, wo Häfen oftmals nur mit Murings ausgestattet ist, hilft ein Bugstrahlruder extrem. So kann man das Quertreiben durch Wind- oder Stromeinflüsse verhindern und sich das ein oder andere Hafenkino ersparen.
Nun ist es natürlich ärgerlich, wenn das Bugstrahlruder einer gecharterten Yacht nicht funktionstüchtig ist. Das Amtsgericht Postdam entschied (AG Potsdam 37 C 468/11) dass dies zwar kein Kündigungsgrund ist, der Charterbetrag aber um 20 Prozent gemindert werden kann.