Definition Sportboothafen aus § 97 Landeswassergesetz SH

Guten Tag, es wurde von einem Flensburger die Frage gestellt, was als Sportboothafen anzusehen ist. Müsste nicht die Definition aus dem Landeswassergesetz heranzuziehen sein? § 97 Sportboothäfen …Sportboothäfen sind Wasser- und Grundflächen, die als ständige Anlege- oder zusammenhängende Liegeplätze für mindestens 20 Sportboote bestimmt sind oder benutzt werden. Mit freundlichen Grüßen TJ

 


 

§ 97 Landeswassergesetzt SH

 

Diese Definition könnte heransgezogen werden:

(2) Sportboothäfen sind Wasser- und Grundflächen, die als ständige Anlege- oder zusammenhängende Liegeplätze für mindestens 20 Sportboote bestimmt sind oder benutzt werden.