Gebrauchtbootkauf – Worauf muss ich achten?
Worauf ist beim Gebrauchtbootkauf zu achten?
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen ein gebrauchtes Segelboot oder ein gebrauchte Motoryacht zu kaufen, dann sollten Sie sich vorab in tatsächlicher und auch in rechtlicher hinsicht informieren. Im folgenden möhte ich Ihnen die wichtigsten Aspekte beim Gebrauchtbootkauf in der gebotenen Kürze darstellen:
1. Welcher Bootstyp ist der richtige für mich?
Zunächst sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welcher Schiffstyp für Sie der richtige ist. Holzboote bedürfen umfangreicher und regelmäßiger Pflege. Motorboote verbrauchen vielleicht sehr viel Kraftstoff und werden unter Umständen von wartungsintensiven Motoren angetrieben. Die Reise mit einer Segelyacht verlangt mitunter ein flexibles zeitmanagement, denn der Wind bestimmt die Geschwindigekeit. Nehmen Sie sich Zeit für die Wahl des richtigen Schiffstyps und lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen im Internet zu übereilten käufen hinreißen. Der Gebrauchtbootmarkt ist seit Jahren gesättigt. Das Angebot übersteigt in der Regel bei weitem die Nachfrage – ein klarer Käufermarkt.
2. Wo suche ich nach gebrauchten Schiffen?
Die Suche nach dem passenden Angebot führt Sie über die verschiedensten Internetseiten von Verkaufsplattformen, Makleragenturen und Yachthändlern. Vielleicht werden Sie auch auf den einschlägigen Kleinanzeigenseiten fündig. Wo Sie suchen sollten hängt natürlich in erster Linie von dem gesuchten Schiff ab. Eine Luxusyacht wird man eher selten auf Ebay finden und den preisbewussten Daycruiser nicht beim Luxusmakler. Wir haben einige der gängigen Plattformen nachfolgend verlinkt:
In jedem Fall sollten Sie das Exposé eines jeden Gebrauchtbootes zunächt auf seine Glaubwürdigkeit hin prüfen. Auf vielen Plattformen und auch auf anderen einschlägigen Internetseiten sind Kaufinteressierte bereits Betrügern aufgessesen. Auch wenn man es sich kaum vorstellen kann, Kriminelle bieten vielfach gebrauchte Yachten im Internet zum Kauf an, ohne, dass die angebotenen Schiffe den „Verkäufern“ überhaupt gehören. Viele Käufer überweisen tatsächlich blind Anzahlungen in vier-oder sogar fünfstelliger Höhe an angebliche Yachtmakler um einen Besichtigungstermin zu bestätigen. Überweisen Sie niemals Anzahlungen oder Deposits auf fremde Konten. Yachtkäufe bis 10.000,00 € können SIe notfalls in Bar abwicklen. Alles was über diese Wertgrenze hinausgeht sollten Sie über ein Anderkonto abwickeln. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Drucken Sie sich in jedem Fall das Exposé aus. Für Vertragsverhandlungen und auch zur späteren BEweissicherung im Schadensfall sind dies Verkäuferangaben äußerst wichtig.
3. Wie nehme ich Kontakt zu einem Verkäufer auf?
Wenn Sie ein interssantes Angebot gefunden haben, dann kontaktieren Sie den Verkäufer per Telefon oder E-Mail. Stellen Sie sich kurz vor und bekunden Sie Ihr Interesse an dem angebotenen Schiff. Fordern Sie in jedem Fall die wichtigsten Schiffsunterlagen und ein ausführliches Exposé zu dem Boot, der Yacht oder dem Schiff an. Seriöse Verkäufer werden sich umgehend bei Ihnen melden und Ihnen entweder Schiffunterlagen und/oder eine Exposé übersenden, oder aber darlegen, warum keine Unterlagen vorliegen und stattdessen weitere Angaben zum Kaufgegenstand per Mail oder telefon machen. Wenn Sie die Unterlagen und Informationen erhalten haben und Ihnen gefällt was Sie lesen, dann vereinbaren Sie einen ertsen Besichtigungstermin. Dieser Termin dient dem Abgleich zwischen den Informationen des Exposé und der Realität. Auch wenn das Schiff weiter entfernt liegt, so empfiehlt sich zwei Besichtigungen durchzuführen. Die erste Besichtigung dient dazu Ihr Kaufinteresse zu verfestigen. Gefällt Ihnen das Schiff tatsächlich? Zu einer zweiten Besichtigung sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen, der das Schiff in Ihrem Auftrag prüft. Hierführ entstehen in der Regel Kosten zwischen 1.500,00 € und 2.000,00 € pro Tag zzgl. Reisekosten und Auslagen. Diese Mehrkosten sollten Sie nicht scheuen. Die Expertisé eines Schaverständigen bewahrt Sie vor teuren Fehlkäufen.
4. Was ist bei der Besichtigung zu beachten?
Wenn Sie die erste Besichtigung durchführen, sollten Sie auf offensichtliche Mängel und Abweichungen zum Exposé achten. Stellen Sie viele Fragen und lassen Sie sich alles genau zeigen. schreiben Sie sich vor dem Besichtigungstermin eine Liste mit Fragen und Punkten die Sie sich genau ansehen möchten. Gehen Sie bei der Besichtigung des Bootes nach dieser Liste vor. Vertrauen Sie Ihrem Instinkt um die Aufrichtigeit des Verkäufers zu prüfen. Im Internet finden Sie viele Checklisten für den Gebrauchtbootkauf. Unter den nachfolgenden Links haben wir einige Listen für Sie zusammengestellt.
5. Ist ein Vorvertrag vor einer sachverständigen Begutachtung üblich?
Das kommt maßgeblich auf die Art des Schiffes an. Wenn Sie ein Schiff im Ausland kaufen möchten, so entspricht es dem internationalen Standard, einen Vorvertrag zu schließen und eine Anzahlung zu leisten, bevor das Schiff durch einen Sachverständigen besichtigt wird. Lassen Sie den Vertrag auf jeden Fall durch einen Juristen prüfen bevor Sie diesen Unterzeichnen. Der Vertrag besteht nicht selten aus bis zu zwanzig Seiten. Meist auf Englisch, Italienisch oder Französich. Wir kennen diese Verträge und verwenden selbst Texte die den internationalen Standards entsprechen. Zu den Vertragsparteine gehören neben dem Käufer und dem Verkäufer auch ggf. ein Makler und ein Stakeholder (Treuhänder). Die Anzahlung sollte ausschließlich auf ein Treuhandkonto bei einer Deutschen Bank geleistet werden. Zahlungen ins Ausland können Sie im Zweifel nicht verfolgen, da nützt auch ein Treuhandkonto nichts. Lassen Sie ein Treuhandkonto lediglich bei einem durch Sie beauftragten Treuhänder führen. Wir können das gerne für Sie erledigen.
Der Treuhänder eröffnet für Ihren Kauf ein neues Treuhandkonto und legt die Vertragsparteien dazu als wirtschaftlich Berechtigte an. Durch den Kaufvertrag ist der Treuhänder beiden Vertragsparteien gleichermaßen verpflichtet. Im Kaufvertrag ist genau geregelt, wann der Treuhänder welche Beträge an wen zu leisten hat.
Die Bezeichnung Vorvertrag ist im Zusammenhang mit dem Kauf größerer Schiffe im Ausland nicht ganz zutreffend, da es in diesen Fällen keinen zweiten Vertrag gibt. Tatsächlich wird der endgültige Kaufvertrag bereits vor der Besichtigung abgeschlossen. Dieser beinhaltet aber verschiedenen Möglichkeiten sich wieder vorm Vertrag zu lösen oder den Kaufpreis zu modifizieren, falls sich die Angaben des Verkäufers als unzutreffend erweisen.
Bei Kauf kleinerer Yachten und Boote im Innland, werden normalerweise keine Vorverträge geschlossen.
6. Worauf ist beim Kaufvertrag zu achten?
Diese Frage lässt sich kaum pauschal beantworten, da ein Vertrag ja gerade den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung tragen soll. Daher bieten wir auch keine Musterverträge an.
- Achten Sie auf den Gewährleistungsausschluss. Enthält dieser keine speziellen Angaben zu Personenschäden, so ist dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig und unter Umständen sogar nichtig.
- Achten Sie auf eine genaue Beschreibung des Zustands der Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe. Verweisen Sie gegebenenfalls auf ein Übergabeprotokoll oder ein Sachverständigengutachten.
- Nehmen Sie im Vertragstext ausdrücklich Bezug auf das Exposé und hängen Sie dieses dem Vertrag an.
- Fertigen Sie eine Aufstellung aller Schiffsdokumente, die dem Käufer übergeben werden müssen, damit der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt.
7. Wie sollte ich den Kaufpreis verhandeln?
Natürlich gibt es auch hier kein Pauschalrezept. Ich empfehle grundsätzlich den Kaufpreis erst nach der Besichtigung zu verhandeln. Wenn Sie beim Kauf eines größeren Schiffes bereits vor der Besichtigung einen Vorvertrag schließen, geht das natürlich nicht. Der Gebrauchtboot-Markt ist bereits seit Jahren ein Käufer Markt, das bedeutet, dass in der Regel das Angebot größer als die Nachfrage ist. Dies kann natürlich von Angebot zu Angebot variieren und ist nur als Leitschnur zu verstehen. Bargeld lacht – sollten Sie daher ein Schiff im Inland kaufen wollen und den VErtrag erst nach BEgutachtung schließen, so rate ich dazu, den beabsichtigten Kaufpreis gleich in Bar zur Übergabe anzubieten. So lässt sich der Kaufpreis oft noch einmal erheblich drücken. Letztlich muss allerdings auch hier mit Augenmaß agiert werden. Wenn der Verkäufer sich allzu bereitwillig im Preis drücken lässt, dann liegt auch die Vermutung eines triftigen Grundes für diese Bereitschaft nicht allzu fern. Ein Verkäufer der von der wertigkeit seines Angebots überzeugt ist, hält den Preis stabil.
8. Welche Dokumente sollten vorliegen?
Natürlich ist mir klar, dass viele Schiff mit nur sehr wenigen Unterlagen angeboten werden und das längst nicht für jedes Schiff ein Messbrief, ein Schiffsregisterauszug oder eine Frequenzzuteilungsurkunde vorliegen. Daher ist die nachfolgende Liste als informativ zu verstehen:
Bei jedem Schiffskauf sollten nach Möglichkeit folgende Dokumente vorliegen:
- Originalrechnung der Werft
- Schiffsmessbrief
- Registerauszug
- Bill of Sale
- CE-Konformitätsbescheinigung
- Übergabeprotokolle
- Wartungsnachweise für die Antriebe
- Nachweis der bisherigen Versicherung über die Schadenfreiheit
- Logbücher
- Buliders Certificate
- Internationaler Bootsschein des Vorbesitzers
- Hull Identification Number
- Motorennummern
- Frequenzzuteilungsurkunde
- AIS und MMSI Daten zur Ummeldung einer EPIRB
Bei Schiffskäufen in Italien besteht eine Besonderheit: Für Schiffe die im Italienischen Schiffsregister eingetragen waren wird eine Bestätigung über das ausgeglichene Steuerkonto des Eigner ausgestellt. Damit wird nachgewiesen, dass der italienische Staat kein Ansprüche wegen Steuerschulden des ehemaligen Besitzers mehr an das Boot stellt. Dieses Dokument nennt sich „nulla onere fiscale“.
9. Was ist bei der Zahlung des Kaufpreises zu beachten?
Unabhängig davon, ob Sie die Zahlung über ein Anderkonto abwickeln oder nicht, sollten Sie Zahlungen an den Verkäufer immer erst dann anweisen, wenn die vertraglich vereinbarte Gegenleistung erbracht wurde. Leisten Sie Anzahlungen generell nur auf ein Anderkonto. Restzahlungen sollten Sie immer erst mit Übergabe der Kaufsache nebst allen vertraglich vereinbarten Dokumenten leisten. Seien Sie sich darüber im Klaren: Sobald Sie den vollen KAufpreis gezahlt haben, haben Sie kein Druckmittel mehr gegen den Verkäufer auf Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Insbesondere bei der Übergabe von vereinbarten Schiffsunterlagen kommt es häufig vor, dass bei der Schiffübergabe nicht alle Unterlagen vorhanden sind. Bestehen Sie, wenn nötig, auf der Zurückbehaltung von Zahlungen bis auch die letzten Unterlagen übergeben worden sind.
10. Worauf sollte ich bei der Übergabe achten?
Der Zeitpunkt der Übergabe ist maßgeblich für die spätere Beurteilung von Mängeln. Bei der Frage nach Gewährleistungsansprüchen ist stets auf den Zeitpunkt der Übergabe abzustellen. Welche Mängel hatte das Boot zum Zeitpunkt der Übergabe? Oftmals verwechseln Menschen die vertraglichen Gewährleistungsansprüche mit einer Garantie. Bei einer Garantie gibt der Händler (oder meistens der Hersteller) einer Sache die feste Zusage, dass die Kaufsache bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für einen bestimmenten Zeitraum nach der Übergabe mangelfrei bleibt. Die Gewähreistungsrecht kommen hingegen immer dann zum Tragen, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Wenn sich ein Käufer nach Übergabe des Bootes auf Mängel berufen möchte, so muss er den Beweis darüber führen, dass diese Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren und nicht etwa erst später entstanden sind.
Dies stellt in der Praxis den schwierigsten Teil der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen da. Der Käufer muss den Beweis darüber führen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Wir empfehlen daher dringend ein detaliiertes Übergabeprotokoll zu fertigen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnen zu lassen. Alternativ können Sie die Übergabe auch durch einen Sachverständigen durchführen lassen.
Vergessen Sie bei der Übergabe eines im Wasser befindlichen Schiffes nicht das Unterwasserschiff.
Es existiert bereits Rechtsprechung, wonach ein Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtbootkauf „gekauft wie besehen“ sich nicht auf Umstände unterhalb der Wasserlinie beziehen kann, da diese nicht sichtbar waren.
11. Was ist zu tun, wenn ich nach der Übergabe Mängel feststelle?
Wenn Sie nach der Übergabe Mängel feststellen, gilt es so schnell wie möglich die Beweise zu sichern.
Hier kann ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten leider nur bedingt dienen. Gerichte erkennen solche Privatgutachten nur eingeschränkt an und müssen im Zweifel (das heißt, wenn der Gegner die Feststellugnen des Privatgutachtens anzweifelt) immer ein zweites Gutachten durch einen vereidigten Unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Um keine Zeit zu verlieren sollte daher in begründeten Fällen ein slebstständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitert werden. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren, bei welchem zunächst ersteinmal nur die Beweissicherung durch Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens erfolgt. Dadurch kann eine Begutachtung schneller als in einem Klageverfahren erfolgen und so dem drohenden Beweisverlust durch Zeitablauf begegnet werden.
12. Überführung einer gebrauchten Yacht?
Die Überführung einer gekauften Yacht sollten Sie in jedem Fall einer professionellen Crew überlassen, sofern Sie das Schiff nicht selbst überführen möchten. Diese sind allerdings oftmals schwer zu finden. Der Markt ist überfüllt mit semiprofessionellen Anbietern, welche die Leistung durch Tagelöhner auf selbstständiger Basis erbringen lassen. Ein Professioneller Skipper ist versichert und wird immer eine Begutachtung des Schiffes vor Übernahme verlangen um den Zustand des Schiffes zu dokumentieren, in welchem er es übernommen hat.