Piraterie

Piraterie oder auch Seeräuberei hat eine lange Geschichte und ist in unserer Zeit, nicht zuletzt durch Filme wie Fluch der Karibik, mit einem Hauch von Abenteuer und idealisierten Vorstellungen von einem Leben auf See verbunden.

Die raue Wirklichkeit der Seefahrt sieht anders aus. Besonders in frühen Zeiten war das Leben auf See mit vielen Gefahren und Entbehrungen behaftet. Heutzutage ist es mit Hilfe der Technik einfacher geworden, aber dennoch längst nicht gefahrlos.

Mit dem Fortschritt der Technik entwickelten sich auch die Methoden der heutigen Seeräuber weiter. Heutzutage werden Schiffe nicht mehr mit Kanonen sondern mit automatischen Schusswaffen und Raketen bedroht. Auch sieht man die Seeräuber nicht mehr segeln sondern getarnt als Fischer mit Schnellbooten auf ihr potentielles Angriffsziel zu kommen.

 

Was ist ein Piratenangriff?

Nach der Definition von Art. 101 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zeichnet sich ein Seeräuberüberfall dadurch aus, dass er auf hoher See, gegen ein anderes Schiff gerichtet und zu privaten Zwecken begangen wird.

Ein Seeräuber kann dementsprechend nicht im Namen eines Staates handeln.

 

Bei der Bekämpfung der Piraterie auf hoher See arbeiten viele Staaten in größtmöglichem Maße zusammen.

Jeder Staat kann auf hoher See ein Seeräuberschiff aufbringen, die an Bord befindlichen Personen festnehmen und die Vermögenswerte beschlagnahmen.

Die Gerichte dieses Staates können über die zu verhängende Strafe entscheiden und bestimmen, was mit den Vermögenswerten passiert, vorbehaltlich der Rechte gutgläubiger Dritter.

 

Wie kann man sich von Piraterie schützen?

Viele Reedereien rüsten mittlerweile auf und beschäftigen private Sicherheitsdienste für besonders gefährdete Passagen. Sicherheitsdienste müssen je nach Flaggenstaat des Schiffes, zugelassen sein. Auch die Bestimmungen welche Waffen von den jeweiligen Sicherheitsdiensten mit an Bord genommen werden dürfen, richten sich nach dem Recht des Flaggenstaates.

 

Aber nicht nur große Frachtschiffe sind den Angriffen der Piraten ausgesetzt, auch Sportboote sind Ziel der Übergriffe. Als Eigner eines privat genutzten Sportbootes ist es unrealistisch sich ein privates Sicherheitsteam an Bord zu holen. Mit der Frage ob und wie man sich selbst bewaffnet sieht sich allerdings jeder Skipper früher oder später persönlich konfrontiert. Eine Aufrüstung darf nur gesetzeskonform, in Übereinstimmung mit geltendem Recht des Flaggenstaates erfolgen. Fährt ein Schiff unter deutscher Flagge, so darf ein Bundesbürger nur im Rahmen deutscher Gesetze eine Schusswaffe und Munition mit sich führen.

 

Der große Waffenschein

Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger, der eine scharfe Schusswaffe mit sich führen möchte einen hohen behördlichen Aufwand betreiben und die begrüßenswert restriktive Haltung der entscheidenden Stellen überwinden.

Uns erreichen immer wieder Anfragen hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeit eine scharfe Schusswaffe mit auf Weltumsegelung zu nehmen.

Zunächst möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Situationen in denen die Verfügbarkeit einer Schusswaffe an Bord für mehr Sicherheit sorgt, aus unserer Sicht äußerst selten sein dürften.

Weiterhin dürfte der zwingend zu betreibende Aufwand hinsichtlich der Lagerung der Waffe an Bord ebenfalls in den meisten Fällen außer Verhältnis zum Nutzen einer Schusswaffe stehen. Ein Waffenschrank an Bord ist unumgänglich.

Dennoch obliegt die Beurteilung der Notwendigkeit in letzter Instanz den Behörden und dem Antragsteller.

Vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet ist in jedem Fall eine Einzelprüfung vorzunehmen. Sofern die persönliche Eignung zum Führen einer Schusswaffe gegeben ist, hängt eine positive Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung des Waffenscheins von dem konkreten Bedürfnis des Antragstellers ab. Der konkrete Bedarf muss im Einzelfall geprüft werden. Näheres regelt § 8 Waffengesetz.

 

Die meisten Yachtversicherungen haben die Piraterie bereits seit längerem in ihr Leistungsportfolio aufgenommen.

Der Diebstahl im Hafen zählt hingegen nicht als Seeräuberüberfall, da er nicht auf hoher See vorgenommen wird.