Grundsätzlich rechnet der Rechtsanwalt seine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Dabei richtet sich die Höhe der zu berechnenden Vergütung nach dem Wert des Auftrags (dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert). Möchten Sie z.B. eine offene Forderung oder eine Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € anwaltlich beitreiben lassen, so beträgt der Gegenstandswert des Verfahrens 10.000,00 €.
Jedem Gegenstandswert ist ein Gebührensatz zugeordnet nach dem sich die anwaltliche Vergütung berechnet.
Mit Ihrem Streitwert können Sie die Vergütung für eine gerichtliche Vertretung selbst berechnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Berechnung lediglich Ihrer Orientierung dient und nicht die Beratung über die Kosten durch einen Rechtsanwalt ersetzt.
Sollten Sie Fragen zu den voraussichtlich entstehenden Kosten einer Beauftragung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Lassen Sie uns darüber sprechen.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so trägt Ihre Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach alle Kosten einer anwaltlichen Beauftragung und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Im Einzelfall kann jedoch je nach Rechtsgebiet der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.