Als Minderwert wird der Betrag bezeichnet, um welchen sich der Wert Ihres Schiffes dadurch mindert, dass es sich um ein repariertes Schiff handelt und nicht mehr „unfallfrei“ ist. Wie dieser Wert zu berechnen ist, ist eine nicht leicht zu beantwortende Frage. Vereinfacht gesagt muss man zuverlöässif schätzen, wie viel weniger ein potentieller Käufer nach der Instandsetzung zu zahlen bereit wäre, vergleich zu einem nicht reparierten Schiff. Es spielen also viele verschieden Faktoren mit in diese Frage hinein.
Ihre Kaskoversicherung wird diese Wertminderung jedoch nicht ersetzen. Anderes gilt für die Haftpflichtversicherung eines Schadensverursachers. Sollte man zu dem Ergebnis gelangen, dass eIhr Liegeplatznachbar nicht ordnungsgemäß vertäut war und ein Schaden von Ihrem Schiff abzuwenden gewesen wäre, wenn Ihr Liegeplatznachbar anständig festgemacht gewesen wäre, so wäre ein Ersatz der Wertminderung zu prüfen.