Versicherung – Pflicht für dein Boot?
Wer ein Boot, eine Yacht, einen Jetski oder sogar nur ein Surfboard sein Eigen nennt, der sollte sich Gedanken über eine entsprechende Versicherung machen. Eine Versicherungspflicht, wie z.B. bei Kraftfahrzeugen die Haftpflicht-Versicherung, besteht hier jedoch nicht.
Grundsätzlich kann jeder sein privat genutztes Wassersportfahrzeug auch ohne jegliche Art von Versicherungen betreiben. Empfehlenswert ist dies jedoch nicht. Zumindest eine Haftpflichtversicherung sollte jeder Schiffseigner abgeschlossen haben. Durch eine solche Versicherung sind in der Regel alle Schäden gedeckt, welche bei der Nutzung und dem Betrieb des Wassersportfahrzeuges an fremden Personen und Sachen entstehen. Schäden, die man beispielsweise bei einem missglückten Hafenmanöver am Nachbarschiff verursacht, werden also in der Regel von der Versicherung übernommen.
Anspruch auf Rechtsanwalt
Was viele Geschädigte nicht wissen: Wenn das eigene Schiff durch Fremdeinwirkung beschädigt wird, entsteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen spezialisierten Rechtsanwalt. Sie können also ohne Sorge sofort einen Anwalt einschalten. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Auch die Kosten für einen Gutachter muss die Gegenseite tragen. Dieser Kostenerstattungsanspruch gilt im Übrigen auch, wenn die Gegenseite nicht versichert ist.
Kaskoversicherung
Eine weitere sinnvolle Versicherung ist die Yacht-Kaskoversicherung. Vergleichbar zu einer KFZ-Kaskoversicherung trägt diese Schäden an dem Schiff, für die kein anderer Aufkommen muss. Beispiele sind der Mastbruch, ein Malheur beim Anlegemanöver oder eben das Dinghy, welches sich aus dem Schlepp löst und verloren geht. Während bei einer Haftpflichtversicherung noch einigermaßen Klarheit über den Leistungsumfang besteht, wird es bei der Kaskoversicherung schwierig. Eine Vielzahl von Anbietern bietet mehr oder weniger seriöse Kasko-Modelle an. Im Besonderen ist auf den Versicherungsumfang zu achten.
Allgefahrendeckung / Einzelgefahrendeckung
Das Topmodel ist die sogenannte Allgefahrendeckung. Hier ist grundsätzlich jede Art von Schaden versichert. Es liegt in diesem Fall bei dem Versicherer bestimmt Schadenshergänge auszuschließen. Auch ist dann eine Beweislastumkehr gegeben. Das heißt, dass der Versicherer beweisen muss, dass der Schaden nicht von der Versicherung umfasst wird. Bei der Einzelgefahrendeckung werden alle versicherten Schäden im Vertrag aufgelistet. In diesem Fall liegt es im Zweifel beim Versicherungsnehmer zu beweisen, dass der individuelle Schaden von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Einzelgefahrendeckung sollten die acht häufigsten Schadensursachen im Kaskobereich erfasst sein: Transportschäden, Feuer, Wassereinbruch, technische Defekte, Diebstahl, Grundberührung, höhere Gewalt und auf Platz 1, die Kollision.
Relevant bei beiden Gefahrendeckungen ist, welches Fahrgebiet umfasst wird und ob auch bei dem Kranen oder im Winterlager entstandene Schäden gedeckt sind.
Doch auch bei der Auswahl des Versicherers gibt es so einiges zu beachten. Gerade große Versicherungen vermitteln oftmals nur einen Versicherungsanbieter. Dann sind im Regelfall viele kleine Gesellschaften an der Versicherung beteiligt. Dieses Konstrukt erschwert es dem Versicherungsnehmer, die Versicherung auf dem Rechtswege in Anspruch zu nehmen. Fraglich ist dann an wen genau man sich mit einer Klage überhaupt wendet. An dieser Stelle ist Fachwissen gefragt!
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Yachtversicherungen zur Seite, kontaktieren Sie uns gerne!