Yachtüberführung möglich? – gewerblicher Kranbetrieb – offener Yachthafen

Sehr geehrter Herr Tanis,

Wir haben in Wentdorf eine Segelyacht gekauft, die dort in einem privatem Winterlager liegt. Unser Heimathafen ist inStralsund in Meck-Vorpommern.Wir möchten nun das Boot nonstop überführen. Der Kranbetrieb hat einen eigenen gewerblichen Wasserzugang, sodass wir nicht aus einem Sportboothafen auslaufen müssen. Reicht bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei ein Schreiben bzw. die Rechnung vom dem gewerblichen Kranunternehmen aus, um zu beweisen,dass wir nicht aus einem gesperrten Sportboothafen ausgelaufen sind? Ist es richtig, dass das Befahren der Ostsee zwecks einer Bootsüberführung möglich ist? Das Einlaufen in unseren Stralsunder Heimat Hafen ist problemlos möglich.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon im Voraus.

 


 

Ich denke es sollte keine Probleme geben, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Schiff durch einen gewerblichen Kranbetreiber zu Wasser gelassen wurde. Selbst dieser Nachweis ist grundsätzlich nicht erforderlich, es kann aber sein, dass dies von einzelnen Beamten der Wasserschutzpolizei anders gesehen wird.

Einen Nachweis über Ihre Route und die Frage, ob Ihr Zielhafen geöffnet ist, sind aus meiner Sicht auch nicht zu erbringen.

Natürlich haben Sie die geltenden Kontaktverbote zu beachten.