Wohnraumschutzssatzung
Egal ob Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin, Wohnraumschutzgesetz in Hamburg oder Zweckentfremdungs-Satzung in München: die deutschen Großstädte sagen Airbnb den Kampf an.
Was Ihr als Gastgeber bei Airbnb wissen müsst, was aber auch Eure Rechte und Pflichten sind, verraten wir Euch im Folgenden.
Der Wohnraum in Deutschland ist knapp. Ganz besonders davon betroffen sind die immer beliebter werdenden Großstädte und Ballungszentren. Die Internetplattform Airbnb spielt dabei eine immer größere Rolle: das aus den USA stammende Unternehmen vermittelt private Wohnungen an Touristen, Geschäftsreisende oder aber auch Neuankömmlinge. Dabei bietet es den Wohnungssuchenden zumeist eine günstige Alternative zu Hotels und den Wohnungsanbietenden die Möglichkeit eines Zuverdienstes. Dabei ist diese Zuverdienstmöglichkeit mittlerweile sogar dergestalt lukrativ geworden, dass zum Teil Unternehmen mehrere Wohnungen in Städten anmieten um diese dann wiederum bei Airbnb gewerblich zu vermieten. Das Resultat dessen ist klar: die Wohnungslage wird immer angespannter und im Zweifel gehen die jungen Familien oder sozial Schwachgestellten leer aus. Um dieser Entwicklung den Riegel vorzuschieben, haben nun einige Städte Satzungen, Verordnungen oder sogar Gesetze erlassen.
Ganz grundsätzlich müsst Ihr euch in jedem Falle im Vorfeld eine ausdrückliche Genehmigung von eurem Vermieter oder aber dem Eigentümer einholen. Dabei reicht es im Zweifel nicht aus, dass Ihr irgendwann mal eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung erhalten habt, sondern es bedarf einer konkreten Genehmigung (siehe unser Eintrag vom 04. April 2016). Anderenfalls riskiert ihr, dass Euch der Vermieter fristlos kündigt.
Zudem gibt es in immer mehr Bundesländern, die bereits oben angesprochenen Verordnungen, die es zum Teil oder gar komplett verbieten seine Wohnung zu vermieten. Teilweise haben aber auch nur einzelne Städte oder sogar Stadtteile solche Verordnungen erlassen, so dass Ihr euch im Vorfeld bei Eurem Bezirksamt erkundigen solltet, wie die Lage bei Euch vor Ort ist.
Eine pauschale Erläuterung ist deshalb nicht möglich. Das Beispiel Berlin soll aber einen kurzen Überblick geben: Dort gilt seit dem 01. Mai 2016 das sogenannte Zweckentfremdungsverbot, wonach es nicht mehr erlaubt ist ohne Genehmigung seine Wohnung an Touristen zu vermieten. Eine Genehmigung erhält nur, wer seine Wohnung weiterhin selber noch nutzt und maximal 50 % der Gesamtfläche vermietet. Im Falle eines Verstoßes können dann bis zu 100.000 € Bußgeld fällig werden.
Zu guter Letzt ist aber auch noch das leidige Thema Steuern bei einer Vermietung über Airbnb relevant. So seid Ihr grundsätzlich auch bei nur geringen Einnahmen dazu verpflichtet diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Ob dann tatsächlich Steuern anfallen, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab. So können durchaus steuerliche Grundfreibeträge, Freigrenzen oder sonstige Ausnahmen greifen.
Falls Ihr sogar ganz erhebliche Einnahmen mit eurer Vermietung erwirtschaftet oder sogar besondere Leistungen darüber hinaus anbietet, können gegebenenfalls noch Umsatz- oder Gewerbesteuer anfallen.
Abschließend lässt sich also sagen, dass die Bestimmungen, die für Gastgeber relevant sind aus den unterschiedlichsten Bereichen, wie beispielsweise dem Mietrecht, lokalen Wohnraumschutzgesetzen, Gewerbebestimmungen oder Steuergesetzen stammen. Zudem hängt die Anwendbarkeit dieser Bestimmungen von einer Vielzahl weiterer Faktoren wie der Stadt, der Art der Unterkunft, Eurem Mietverhältnis oder auch der Frequenz der von Euch angestrebten Vermietung ab.
Daher stehen wir Euch bei Fragen immer gerne zur Verfügung und bestreiten mit Euch auch den gerichtlichen Weg, falls bereits etwas „schief gegangen“ sein sollte.