Änderung zum BGB – Auswirkung auf Liegeplatzentgelt

Der Gesetzgeber ändert aufgrund der Corona-Krise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum 01.04.2020

Mit dem neuen Artikel 240 zum EGBGB hat der Gesetzgeber im Eilverfahren neue vertragsrechtliche Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie getroffen. Was dies für Wassersportler bedeutet und in wie weit die Gesetzesänderungen Auswirkungen auf die derzeit häufigste Frage nach einer Reduzierung der Liegeplatzgebühren hat wird derzeit noch heftig diskutiert. Die neuen Regelungen sollen klammen Schuldnern helfen und sind zunächst bis zum 30.06.2020 befristet, können jedoch bis zum 30.09.2020 verlängert werden. Wir haben erste Einschätzungen für Wassersportler zusammengestellt:

 

Welches ist der Kernpunkt der neuen Regelung?

  • Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Art. 240 EGBGB können Verbraucher und Kleinstunternehmer bei einer auf das Corona-Virus zurückzuführenden Leistungsunfähigkeit Leistungen verweigern, die aus einem wesentlichen Dauerschuldverhältnis herrühren, welches vor dem 08.03.2020 geschlossen wurde.

 

  • ACHTUNG: Dieses Leistungsverweigerungsrecht kommt im Ergebnis nur einer Stundung der Zahlungsverpflichtung gleich. Es befreit nicht grundsätzlich von der Zahlungsverpflichtung. Sofern sich Verbraucher auf diese Regelung berufen wollen, sollten sie vorher unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Ist diese Regelung auf Rechtsverhältnisse im Wassersport wie zum Beispiel den Liegeplatz-Vertrag ohne weiteres anzuwenden?

  • Nein. Der Gesetzgeber beschränkt die Regelung auf „wesentliche Dauerschuldverhältnisse“. Konkret: Dauerschuldverhältnisse, die zur Einde­ckung mit Leistungen der angemes­senen Daseins­vor­sorge erfor­derlich sind.

 

  • Es darf zunächst bezweifelt werden, dass der Liegeplatz-Vertrag für die private Yacht als „wesentlich“ im Sinne der Daseinsvorsorge zu werten sein wird.

 

  • Etwas anderes könnte für Kleinstunternehmer (bis 9 Mitarbeiter) gelten, die Liegeplatzverträge im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit geschlossen haben, wie zum Beispiel Yacht-Charter-Unternehmen.

 

Wir werden die Situation auswerten und hier weiter berichten.

 

Eine weiterführende juristische Auseinandersetzung finden Sie hier.