Bauer verbietet den Zugang zum Winterlager…

Hallo,

ich habe eben mit dem Eigentümer meiner Winterlagerhalle gesprochen und Ihn auf die Bekanntmachung für Seefahrer 85/20 hingewiesen. Er will das Zugangsverbot zur Halle trotzdem aufrecht erhalten. Ist das so ok?

Das Winterlager ist eine Halle auf einem Bauernhof und er bezog sich bei seiner Aussage auf die nur eine vorhandene Toilette für die Bootseigner.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße

 


 

Grundsätzlich kann der Landwirt den Zugang zur Halle nicht untersagen, wenn

  • Sie vertraglich das Recht zur Durchführung von Winterlagerarbeiten in der Halle vereinbart haben.

 

  • es keine behörliche Anordnung gibt, welche ein Verbot des Landwirts rechtfertigt. Dies liegt aktuell nicht vor.

 

Wenn Sie also vereinbart haben, dass Sie Winterlagerarbeiten durchführen dürfen, so kann der Landwirt dies nicht einfach so verbieten. Im Zweifel können Sie den Landwirt auf Zugang zur Halle verklagen. In der Praxis bringt Ihnen das nicht viel, denn Verfahren dauern lange und kosten Geld. Wir sind verfechter von pragmatischen Lösungen. Spreche Sie mit Ihrem Vermieter, versuchen Sie seine Ängste zu verstehen und gehen Sie darauf ein. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass für die einzelnen Eigner Solts (Arbeitszeiten) eingerichtet werden. Verbünden und organisieren Sie sich mit den anderern Eignern vor Ort. Wenn alle Vermittlungsversuche scheitern können Sie auch mit Schadensersatzforderungen drohen. Durch das ausgesprochene Verbot könnte der Landwirt sein Vertragspflichten verletzen. Wir vermitteln auch gerne in dieser Sache, wenn Sie alleine nicht weiter kommen.