Boatsharing – Boot leihen oder verleihen

Die Idee ist nicht neu und derzeit wieder mal voll im kommen. Das eigene Schiff einfach tage- oder sogar stundenweise verleihen. Die bekannte sharing-Plattform für Wohnungen Air-bnb hat es erfolgreich vorgemacht. Und die zweite Welle erfasst mit Paulcamper.de und seasidecampers.de gerade den Markt für den Verleih von privaten Campingfahrzeugen. Warum nicht also auch das eigene Boot verleihen?

Weil es nicht so einfach ist! Wer sein Boot wie ein Auto oder eine Wohnung gegen Bezahlung anbietet, der verleiht es nicht sondern vermietet es gewerblich.

Juristisch betrachtet muss man zwischen der Leihe und der Miete unterscheiden. Es ist also rechtlich etwas völlig anderes ob man sein Boot verleiht oder vermietet. Die Leihe ist immer unentgeltlich. Die Miete zeichnet ein gewerbliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Der Mieter bezahlt eine Miete, damit er die Mietsache nutzen darf.

Widmen wir uns zunächst der Miete. Sofern Sie ihr Schiff gegen ein Entgelt vermieten möchten, ergeben sich eine Vielzahl von Verpflichtungen. Sie benötigen ein Schiffssicherheitszeugnis und diverse andere Zertifikate über die Sicherheit und Ausrüstung des Schiffes. Um diese Zeugnisse und Zertifikate zu bekommen muss das Schiff ganz bestimmten Anforderungen entsprechen, was wiederum kostspielig werden kann. Einzelheiten sind in unserem Artikel zum Thema „Die eigene Yacht verchartern“ zu finden. Es sei nur soviel gesagt: Der Aufwand ist hoch und die Kosten auch. Die Vermietung des privaten Schiffes rechnet sich demnach meistens nur auf einem professionellen Wege.

Etwas einfacher ist das ganze bei der Leihe. Die Leihe ist immer unentgeltlich. Somit handeln Sie als Verleiher nicht gewerblich. Die oben geschilderten rechtlichen Hürden ergeben sich immer aus der gewerblichen Nutzung eines Schiffes oder der Nutzung zu Ausbildungszwecken. Wenn Sie ihr Schiff einfach einem Anderen überlassen, greifen diese Vorschriften nicht.

Es gilt trotzdem einiges zu beachten:

  1. Der Leiher sollte in Besitz der nötigen Kenntnisse und erforderlichen Scheine zum Führen des Wasserfahrzeugs sein.
  2. Halten Sie den Zustand des Schiffes in einem Übergabeprotokoll fest.
  3. Lassen Sie sich einen Haftungsausschluss unterzeichnen.
  4. Eine Vereinbarung für den Schadensfall sollte im Voraus getroffen werden.

 

Falls wir nicht alle Fragen rund um das Boatsharing beantworten konnten, kontaktieren Sie uns gerne!