Eignergemeinschaft gründen

Ein Boot im Hafen liegen zu haben, erschafft im Alltag die Möglichkeit spontan sommerliche Segeltage ausnutzen zu können. Dies stellt eine Freiheit dar, an die Charterunternehmen oder Vereinsyachten bei aller Flexibilität nicht herankommen können.

Doch leider hat diese Freiheit einen hohen Preis. Pro Jahr fallen Ca 5000 Euro laufende Kosten an, dazu kommen außerplanmäßige Reparaturen und die zeitfressende Winterarbeit. Da ein Boot oftmals nur wenige Wochen in der Saison ausgelastet ist, mag man sich den Preis pro Segeltag gar nicht erst ausrechnen.

Um die Kosten und den Zeitaufwand für den Einzelnen zu minimieren, gründen immer mehr Segler Eignergemeinschaften.

Auf den ersten Blick erscheint dieses Nutzungsmodell als eine perfekte Lösung. Kosten & Arbeit werden geteilt, das Boot ist ausgelasteter. Für Vereinsregatten oder Törns ist schnell eine Crew gefunden, welche das Boot mindestens so gut kennt, wie man selbst.

Jedoch werfen sich auf den zweiten Blick so einige Fragen auf:

Wie teilt man Kosten am besten auf?

Wer verrichtet welche Arbeiten und wie wird welcher Zeitaufwand am besten verrechnet?

Und vor allem: Wer kommt für Schäden auf, die nur ein einzelnes Mitglied der Eignergemeinschaft verusacht hat?

Um das Konfliktpotenzial in diesem gemeinsamen Hobby möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich zur Gründung der Gemeinschaft einen Vertrag aufzusetzen. Sollte es an so einem Vertrag mangeln, geht das deutsche Gesetz ( §§741 ff BGB) von einer sogenannten „Bruchteilsgemeinschaft“ aus. Hier tummeln sich Regelungen die für einen Laien kaum zu verstehen sind und viel Diskussionsstoff mit sich bringen.

Zunächst ist zwischen der Eignergemeinschaft und Eigenergesellschaft zu unterscheiden. Bei der Gemeinschaft sind Entscheidungsfindungen erleichtert, indem es ausreicht wenn die Mehrheit der Teilhaber für oder gegen etwas stimmt. Zudem kann jeder Miteigner über seinen Anteil frei verfügen und diesen beispielsweise weiterverkaufen. Bei der Eignergesellschaft hingegen sind Entscheidungen gebunden, also einstimmig zu treffen. Bei einer Nutzungsgemeinschaft mit mehr als sieben Personen kann auch ein Verein gegründet werden. Welches Modell sich am ehestens anbietet, ist individuell zu entscheiden.

Außerdem ist es zu empfehlen, ein jährliches Budget festzulegen. Die Nutzung eines Bootes kann bekanntlich von gemütlichen Kaffeefahrten und Familientörns über gelegentliches Teilnehmen an kleinen Vereinsregatten bis zum professionellen Leistungssegeln hinreichen. Entsprechend steigert sich der finanzielle Aufwand und ändert sich die Ausrüstung der Yacht.

Jede Nutzungsgemeinschaft basiert auf einer individuellen zwischenmenschlichen Beziehung. Mal soll das Boot nur von jedem Eigner alleine an bestimmten Terminen genutzt werden, mal soll die Nutzung so oft wie möglich gemeinschaftlich und spontan erfolgen. Auch hier ist also Regelungsbedarf.

Es zeigt sich, dass die Bedingungen von Eignergemeinschaften sehr unterschiedlich geregelt sein können und das Aufsetzen eines individuellen Vertrags geradezu unentbehrlich ist. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um dieses Thema, rufen Sie uns einfach an!