Einreise nach Schleswig Holstein

Sehr geehrter Herr Tanis,

vielen Dank für die regelmäßigen Informationen, welche Sie auf Ihrer Seite veröffentlichen.

Ich habe weitere Informationen. In meinem Sportboothafen (Yachthafen in Wedel (Holstein) kontrolliert regelmäßig die Polizei, ob sich Hamburger Bürger dort aufhalten. Auf meine Nachfrage beim Land Schleswig-Holstein bekam ich heute dazu zudem folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Moment erhalten wir zahlreiche Bürgeranfragen, so dass sich die Antworten mitunter leider etwas verzögern.

Reisen zu Freizeitzwecken sind für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein“ vom 18.04.2020 bis zum 03.05.2020 untersagt. Nach Mitteilung des für die Verordnung zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sind Segeln bzw. Bootfahren sowie auch die Vorbereitung von Booten für die Saison Freizeitaktivitäten und daher untersagt.

Dies hat für die Arbeiten in Winterlagern zur Folge, dass diese Arbeiten soweit sie touristischen oder Freizeitzweck dienen (wie etwa das Boot saisontauglich zu machen) für Nicht-Schleswig-Holsteiner leider nicht mehr zulässig sind. Nur noch nachweislich zwingend notwendige Reparaturarbeiten, die nicht verschiebbar sind, dürfen an den Booten ausgeführt werden. Hierzu benötigen Sie allerdings einen Nachweis über die dringende Notwendigkeit der Arbeiten für eventuelle Kontrollen. Nur in diesen Einzelfällen dürfen Sie auf direktem Weg zum Liegeplatz Ihres Bootes fahren. In vielen Häfen gibt es derzeit zusätzlich Zugangsbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich daher über die für Ihre Hafenanlage geltenden Regeln. Zum Teil erhalten Sie entsprechende Zeitfenster zugeteilt.

Ich weise darauf hin, dass die hier dargestellten Informationen allein die vom Land Schleswig-Holstein beschlossenen Regelungen widerspiegeln. Die Kreise des Landes können über diese Regelungen hinausgehende Vorschriften formulieren und haben dies teilweise bereits getan. Ich empfehle Ihnen daher, auch einen Blick auf die Homepage des jeweiligen Kreises zu werfen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Arne Seidel
Der Ministerpräsident des Landes
Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
Info-Team Corona
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
www.schleswig-holstein.de

Ich habe insoweit keine Frage, sondern möchte Ihnen das für Ihre Arbeit als Information zukommen lassen. Auch wenn ich befürchte, dass wir Hamburger noch länger Beschränkungen befürchten müssen, in Schleswig-Holstein unsere Boote nutzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen