Ersatz Liegeplatzgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe einen Liegeplatz in einem privaten Hafen. Ich bin in Hamburg. Der Liegeplatz ist aber in SH in Neustadt in Holstein. Wegen Corona ist es erstens nicht erwünscht dass man in den Hafen geht und zweitens die Hamburger dürfen nicht nach SH. Die Saison hat am 01.04.2020 begonnen und ich habe die Liegeplatzgebühren schon im März bezahlt. Habe ich einen Anspruch auf eine Erstattung der Gebühren für die Zeit in der ich nicht zum Hafen darf?

 


Es wird mit Sicherheit eine Reduzierung der Gebühren geben, aber Ihre Zahlungsverpflichtung entfällt nicht komplett. Solange nicht gesetzlich geklärt ist, wie eine solche Reduzierung aussehen könnte, empfiehlt es sich eine Vereinbarung mit dem Betreiber zu treffen. Eine generelle Regelung wird es aus unserer Sicht auch nicht geben, da stets die Situation im Einzelfall zu berücksichtigen ist.