Haftpflichtschaden abwickeln

Nur in wenigen Ländern ist der Versicherungsschutz so umfassend und vielfältig, wie er in Deutschland üblich ist. Dennoch zahlen wir oftmals jährlich hohe Summen in unsere Versicherungen ein, ohne dass wir tatsächlich auf sie zurückgreifen müssen. Man mag sich garnicht ausrechnen, was für Beträge sich über die Zeit summieren.

Zwar sind Sie in Deutschland noch nicht verpflichtet Ihre Yacht zu versichern, doch gibt es kaum jemanden der sich dagegen entscheidet. Denn im Wassersport lässt sich im Regelfall sagen: Wenn etwas vorfällt, wird es meistens teuer.

Umso wichtiger ist es, dass Sie ihre Rechte im Fall der Fälle kennen.

KfZ-Recht im Wassersportrecht

Vieles lässt sich im Wassersportrecht aus der KfZ-Bereich adaptieren. Sie kennen es vom eigenen Wagen: Bei einem fremdverschuldeten Unfall bestellt man ohne zu Zögern den Abschleppdienst und kümmert sich bedenkenlos um einen Mietwagen. Dass die Versicherung des Unfallverschulders dies zu tragen hat, ist uns klar. Die gleichen Rechte stehen Ihnen auch bei dem Yachtunfall zu.

Es ist Ihr gutes Recht die Yacht unverzüglich kranen zu lassen und in die nächste Werft transportieren zu lassen. Es ist zwar ihre Pflicht, den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten. Allerdings wird von Ihnen NICHT erwartet in Erfahrung zu bringen, wer Ihr Boot zum günstigsten Preis abtransportieren kann. Auch zusätzliche Reisekosten werden übernommen.

Scheuen Sie sich nicht, Maßnahmen nach einem Unfall einzuleiten, die Ihrer Meinung nach notwendig sind.

ACHTUNG!

Allerdings sollten Sie beachten, dass ein Schaden vor der Reparatur von einem Gutachter eingeordnet werden muss. Sollten dann schon Veränderungen an dem Schaden vorgenommen sein, wird es kaum möglich sein, den tatsächlichen Wert der Schadensregulierung festzustellen.
Die zahlende Versicherung bietet dann häufig an, sich um einen Gutachter zu kümmern. Es liegt aber bei Ihnen, sich für einen kompetenten Gutachter Ihrer Wahl zu entscheiden. Nur so können Sie sicher sein, dass im Zweifelsfall eine neutrale Bewertung erfolgt und der Umfang des Schadens nicht zu Gunsten der Versicherung heruntergespielt wird.

Zudem müssen Sie nicht zögern, wenn Sie das Bedürfnis nach rechtlicher Unterstützung haben. Auch die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen übernommen werden.

Es zeigt sich, ihre Rechte sind umfassend. Informieren Sie sich also genau, bevor Sie auf irreführende Aussagen vertrauen.

Sollte es offene Fragen geben oder Sie benötigen unsere Unterstützung bei Ihrem Haftpflichtschaden, kontaktieren Sie uns gerne!