Heringsangeln mit dem Ruderboot

Moin Anwälte,

 

danke für dieses Forum.

In einem Wassersportverein an der Schlei habe ich eine Conger Jolle und ein Ruderboot liegen.

Vereinsaktivitäten sind untersagt.

Mit der Jolle kann ich auf Freigabe warten, obwohl ich sie auch allein ins Wasser bekäme.

Mein kleines Ruderboot, dass direkt am Wasser liegt, würde ich gern allein und privat zum Heringsangeln nutzen.

Spricht etwas dagegen?

 


 

Grundsätzlich gilt ein Auslaufverbot für alle Sportboothäfen in Schleswig Holstein. Sofern Ihr Ruderboot also in dem Vereinshafen liegt, werden Sie diese nicht nutzen dürfen. Etwas anderes könnte gelten, wenn Sie Ihr Ruderboot an einer privaten Steganlage, am Strand oder an einer Boje im Wasser haben.

Hinsichtlich des Heringsangeln gibt es bislang keine Einschränkungen in Schleswig-Holstein, bis auf das allgemein geltende Kontaktverbot.

Allerdings hat der Landesanglerverband MV bereits hinweise erlassen. Diese finden Sie hier.