Außerordentliche Kündigung eines Chartervertrages wegen Corona?

Ich habe im Herbst 2019 für Juni 2020 ein Boot an der Müritz für meine Frau und mich gechartert. Ich habe Zweifel, ob ich das gesundheitliche Risiko eingehen sollte. Der Chartervertrag erlaubt in den AGB eine außerordentliche Kündigung bei Epidemie, von der ich Gebrauch gemacht habe.

 


Der Vercharterer muss Sie in diesem Ausnahmefall wegen der ungewöhnlichen „Epidemie-Klausel“ bei voller Erstattung des Preises aus dem Vertrag entlassen. Eventuelle Unklarheiten in der Auslegung der AGB-Klausel geht zu Lasten des Vercharterers, da er die AGB gestellt hat. Dies ist aber wirklich ein Ausnahmefall. Grundsätzlich werden Kunden sich nicht „zu-Null“ aus typischen Charterverträgen (Miete ohne Skipper) lösen können.