Möglicherweise Ersatz für Nutzungsausfall bei Vorführboot

BGH, 04.12.2007 – VI ZR 241/06

IWW

Ist ein Verdienstentgang nicht konkret bezifferbar, wie zum Beispiel bei einem Geschäftsführerfahrzeug oder Vorführwagen, kann der Geschädigte eine Nutzungsausfallentschädigung auf pauschalierter Basis nach Tabelle verlangen. Dies muss auch für Vorführboote eines Yachthändlers gelten, ist aber bislang noch nicht richterlich entschieden worden.

 

Diese Entscheidung ist eigentlich auf Kraftfahrzeuge bezogen. Jedoch lassen sich die hier von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze oftmals auf Sachverhalte mit Sportbootbezug übertragen. Der BGH entschied, dass durchaus die Möglichkeit einer geldwerten Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Vorführwagen bestehen kann. Dies lässt sich unserer Ansicht nach auf Vorführyachten bei Bootshändlern übertragen. Natürlich kommt es auf die speziellen Umstände des Einzelfalls an, daher ist es immer ratsam einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.