Musterfeststellungsklage und Diesel-Abgas-Skandal
Verbraucherrechte gegen Großkonzerne gerichtlich durchzusetzen ist schwer: Der Verbraucher ist Einzelkämpfer und hat ein erhebliches Kostenrisiko. Abhilfe soll nun die Musterfeststellungsklage schaffen. Das Gesetz für diese prozessuale Hilfe für Verbraucherklagen soll noch am 01.11.2018 in Kraft treten, weil die Ansprüche vieler Diesel-Käufer zum Jahresende verjähren. Doch was, wenn das Gesetz nicht in Kraft tritt?
Grundsätzlich können betroffene Fahrzeugeigentümer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag) gegen den Verkäufer geltend machen. Für Verbraucher, die ihr Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben, bestehen diese beim Kauf eines Neufahrzeuges für die Dauer von 2 Jahren bzw. beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs für die Dauer von 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs. Die meisten Gewährleistungsrechte sind zwischenzeitlich leider bereits verjährt. Da sich der Manipulationsverdacht bestätigt hat, kommen aber auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Ansprüche gegen VW können bis zu 3 Jahren nach Kenntnis der Arglist, also noch bis zum 31.12.2018, geltend gemacht werden. Sofern Sie Ihr Fahrzeug direkt bei VW gekauft haben, gilt die 3-Jahres-Frist auch für die Gewährleistungsrechte.
Sollten auch Sie von dem Diesel-Abgas-Skandal betroffen sein, gilt es also noch immer schnell zu sein, um Ihre Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite durch eine umfassende Beratung und die Einleitung der erforderlichen Schritte.