Nicht jeder Liegeplatz ist Sportboothafen

Guten Morgen

Mein Liegeplatz liegt in einem Priel der mit 0,8 m Tiefgang ca 1 1/2 Stunden um HW befahrbar ist. Es gibt keinen Strom, kein Wasser und keine Sanitäranlagen. Es liegen dort 14 kleine Angelboote (3 bis 4 m lang und 2 Motorboote 6 m lang sowie ein Plattbodenschiff
8,1 m lang, somit in der Summe max. 17 Boote.

In den NfS 88/20 heißt es :

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.

Nach dem Landeswassergesetz (LWG) § 97 heißt es :

Sportboothäfen sind Wasser- und Grundflächen, die als ständige Anlege- oder zusammenhängende Liegeplätze für mindestens 20 Sportboote bestimmt sind oder benutzt werden.

Gemäß dieser Definition ist mein „Hafen“ kein Sportboothafen und somit NfS 88/20 nicht anwendbar – oder – ?

Für eine Antwort bedanke ich mich in Voraus und mit freundlichen Grüßen

 


 

Ich schätze die Situation ähnlich ein. Es dürfte sich bei Ihrem Liegeplatzverbund um keinen Sportboothafen im Sinne der BfS 88/20 handeln. Damit dürfte dieser Hafen auch nicht von der Sperrung erfasst sein.