NOK Nutzung

Hallo, und vielen Dank für dieses Angebot.

Meine Frage ist, ob man unter dem fortgeltenden Einreiseverbot für Touristen in SH trotzdem den NOK im Transit passieren darf, um beispielsweise nach Schweden zu gelangen. Immerhin handelt es sich doch um eine Bundeswasserstraße, und auch die Häfen werden glaube ich vom Bund betrieben? Dürfte man diese dann auch nutzen?

Weiter würde mich dann interessieren, ob man als Segler auf der Elbe als Bundeswasserstraße mit der gleichen Begründung durch SH Gewässer kreuzen dürfte (Natürlich ohne anzulegen?


Die Nutzung des NOK ist derzeit für Wassersportler nicht verboten, jedoch sind die Häfen im Kanal weitgehend gesperrt, eine Passage des Kanals müsste demnach innerhalb eines Tages während des Tageslichts erfolgen.

Es besteht derzeit Ken generelles Nutzungsverbot für Wasserflächen. Sofern Sie also die geltenden Kontaktbeschränkungen beachten, halte ich auch die Nutzung der Elbe für zulässig.

Die Sachlage ändert sich derzeit schnell. Ich empfehle daher dringend, sich bei der zuständigen WSA zu erkundigen.