Osterfeuer anmelden
Muss ich mein Osterfeuer anmelden? Das Osterfeuer im heimischen Garten wird im Rechtssinne als Brauchtumsfeuer bezeichnet. Es steht damit in einer Linie mit anderen Brauchtumsfeuern wie dem Biikebrennen oder Feuern zu Walpurgis oder Johanni.
Kleinere Osterfeuer im heimischen Garten müssen in der Landeshauptstadt Kiel derzeit nicht angemeldet werden. Hier gilt es lediglich Aspekte des Umweltschutzes zu beachten. So dürfen nur trockenes Holz und pflanzliche Abfälle aus dem eigenen Garten verbrannt werden.
„Sollten Sie sich jedoch bei der Größe Ihres geplanten Osterfeuers unsicher sein, so empfiehlt es sich auch jetzt noch kurzfristigen Rat bei der Feuerwehr einzuholen. Außerdem sollten Sie Ihre Nachbarn über das geplante Feuer informieren.“ empfiehlt Rechtsanwalt Benyamin Tanis aus Kiel.
Flammen und Rauchentwicklung führen immer wieder zu Polizei- und Feuerwehreinsätzen. Besorgte oder streitsüchtige Nachbarn setzen einen Notruf ab, dem die Einsatzkräfte nachgehen müssen. Wenn Sie das Osterfeuer zumindest an offizieller Stelle erwähnt haben und zusätzlich Ihre Nachbarn informiert haben, dann sind Sie im Streitfalle in einer deutlich besseren Position.
Auch wenn ein Osterfeuer im heimischen Garten in der Landeshauptstadt Kiel nicht anmeldepflichtig ist, so sind Sie als Veranstalter trotzdem in gewissem Umfang für die Sicherheit „Ihres“ Feuers verantwortlich. So empfiehlt es sich darauf zu achten, dass das aufgeschichtete Holz unmittelbar vor dem Anzünden nochmals kontrolliert wird. Es ist tatsächlich schon vorgekommen, dass sich kleine Kinder oder obdachlose Mitbürger in den Holzstapeln versteckten. Beim Anzünden sollten Sie keinen Brandbeschleuniger verwenden. Verpuffungen und im Zweifel sogar Explosionen können zu schweren Verletzungen bei den umherstehenden Gästen führen.
Als Veranstalter sollten Sie auch im heimischen Garten auf einen gehörigen Sicherheitsabstand zum Feuer achten und die Verwendung von explosiven Stoffen oder den übermäßigen Konsum von Alkohol unterbinden. Wählen Sie den Feuerplatz so aus, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden oder anderen brennbaren Materialien eingehalten wird und halten Sie einen Gartenschlauch und Feuerlöscher bereit.
Denken Sie stets daran, dass Sie durch „Ihr“ Feuer eine potentielle Gefahr schaffen und treffen Sie zumutbare Sicherheitsvorkehrungen.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Ostertage und stehen Ihnen auch während der Feiertage mit Rat und Tat zur Seite.