Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Corona…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Anfang Februar einen Kaufvertrag über den Erwerb einer Segelyacht abgeschlossen und eine Anzahlung von 20% geleistet. Die Übergabe der Yacht konnte wegen technischer Probleme nicht durchgeführt werden. Zwischenzeitlich ist die Covit19- Krise dazwischengekommen.
Meine Fragen:
Wieweit bin ich noch an den Kaufvertrag gebunden insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Preissturzes und der derzeit nicht möglichen Nutzung des Bootes.
Es ist vertraglich geregelt, dass wenn der Käufer die Yacht aus eigenem Verschulden nicht zum genannten Datum (30.6.2020) übernimmt, die Entschädigung (10% des Kaufpreises) einbehalten wird und die Verpflichtung zur Lieferung erlischt.

 


 

Grundsätzlich ist der Vertrag zu erfüllen. Im Zweifel kann der Verkäufer sogar auf die Erfüllung des Vertrages klagen oder Schadensersatz verlangen. Von der Regelung

„Es ist vertraglich geregelt, dass wenn der Käufer die Yacht aus eigenem Verschulden nicht zum genannten Datum (30.6.2020) übernimmt, die Entschädigung (10% des Kaufpreises) einbehalten wird und die Verpflichtung zur Lieferung erlischt.“

kann der Verkäufer Gebrauch machen, muss er aber nicht. Sie als Käufer können daraus keine Recht ableiten.

Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

 

  • Sie können versuchen sich von dem Vertrag zu lösen. Dies geht aber nur, wenn der Verkäufer dem Zustimmt. Vielleicht tut er dies, wenn Sie auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verzichten.

 

  • Ich würde allerdings an dem Kauf des Schiffes festhalten. Die Krise wird vorübergehen. Vielleicht können Sie den Kaufpreis ein wenig nachverhandeln.

 

Etwas anderes könnte sich aus dem Umstand ergeben, dass es bereits Lieferschwierigkeiten gab.