Segelscheine zum Chartern
Im Segelsport wimmelt es nur so von Scheinen und Prüfungen, die man für verschiedenste Gewässer oder Törns benötigt. Wenn man dann noch an die große Reformierung der Segelscheine vor Ca. 20 Jahren und die fast jährlich folgenden kleinen Neuerungen denkt, ist der Überblick schnell verloren. Um eine kurze Zusammenfassung vorweg zu nehmen: Gesetzlich verlangt wird der SBF ( Sportbootführerschein) , sowie für Boote mit Funkanlage das SRC ( Short Range Certificate) . Zusätzlich ist oft der SKS ( Sportküstenschifferschein) gefragt.
Der Charterschein
Doch es gibt auch eine Möglichkeit, sich all diese Scheine zu sparen. Oftmals bieten Binnenvercharterer einen sogenannten „Charterschein“ an. Dieser darf für gesetzlich festgelegte Reviere und Strecken ausgestellt werden. Diese befinden sich größtenteils rundum Berlin und Schwerin. Der Charterschein umfasst eine mindestens dreistündige Einweisung vor Ort. Hierbei werden die grundlegenden Verkehrsregeln besprochen, sowie die wichtigsten Manöver mit dem Schiff geübt. Doch diese so simple Möglichkeit, ohne großen Aufwand ein Schiff zu chartern, hat so einige Harken.
Zum einem wird kein „richtiger“ Schein erworben. Die Vergabe des Scheins ist nur für den Zeitraum der Charter gültig. Die Einweisung muss also jedes mal aufs Neue vorgenommen und bezahlt werden. Dies kann pro Charter bis zu 150 Euro kosten. Zudem ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Es dürfen generell nur gesetzlich legitimierte Gebiete befahren werden und davon wiederum nur diejenigen,die in dem Charterschein eingetragen sind.
Außerdem darf der Vermieter nur an Personen vermieten, dessen Tauglichkeit und Zuverlässigkeit nicht offenkundig ausgeschlossen ist (§9 III Nr.3 a Binnenschifffahrtsvermietungs- und Änderungsverordnung) . Die Ausstellung des Charterscheins ist also nicht gewährt – die Charterkosten müssen im Zweifelsfall trotzdem getragen werden.
Der Charterschein eignet sich also höchstens, um recht Kosten- und Aufwand günstig auf eigene Faust in den Wassersport hinein zu schnuppern.
Der Sportbootführerschein (SBF)
Grundsätzlich ist der SBF See / Binnen ( früher R-/A-Schein ) der erste und wichtigste zu erwerbende Schein. Erst zum 01.05.2017 wurde die SBF – Verordnung reformiert: nun kann man nur noch einen SBF erwerben – die Unterteilung in See und Binnen wurde abgeschafft. Immerhin eine Entscheidung weniger, die zu treffen ist!
Wenn man den SBF See oder Binnen bereits vor dem 01.05.2017 erlangt hat, muss für die Erweiterung um den Binnen-Schein nur eine theoretische Prüfung in genau diesem Bereich bestanden werden. Um den Binnen-Schein um den SBF-See zu erweitern, muss jedoch zusätzlich zum theoretischen Teil eine kleine Praxisprüfung absolviert werden.
Sobald man sich auf einem Sportboot halbwegs auskennt, sind die Theorie- und Praxisaufgaben schnell verinnerlicht und die Prüfung ist bald geschafft.
Die nächste zu nehmende Hürde ist das Seefunkzeugnis ( SRC, kurz für Short Range Certificate).Seit 2010 ist es nicht mehr erlaubt ohne SRC ein Sportboot zu führen, sobald dieses mit einer mobilen Seefunkanlage ausgerüstet ist. Doch über das SRC lässt sich sagen: der Schein mag zwar gerade inklusive Vorbereitungskurs am meisten Geld, dafür aber am wenigsten Aufwand kosten.
Nun sind wir gesetzlich ausgerüstet, um über die deutschen Gewässer zu schippern. Doch das Scheinangebot ist noch lange nicht ausgeschöpft.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Weiter geht’s mit dem SKS. Grundsätzlich spielt dieser Schein rechtlich gesehen keine Rolle. Jedoch wird ein SKS vorausgesetzt, wenn die Ausbildung zum SKS oder das Skippern von Yachten gewerblich angeboten werden soll.
Zudem ist dieser Schein durchaus zu empfehlen, wenn ein größere Törns vor allem in der Nordsee geplant werden. Im Rahmen des SKS gibt es viel über Stromnavigation, Wetter und Seemannschaft zu lernen. In der Praxis wird auch ein Mensch-über-Bord-Manöver unter Segeln mit und ohne Maschinenunterstützung abgefragt.
Auch verlangen immer mehr Versicherer und Verchaterer gerade im Ausland die Vorlage des SKS. Ebenso ist es bei Vereinsyachten üblich, dass eine Skippererlaubnis nur an SKS-Inhaber vergeben wird.
Sporthochseeschifferschein (SSS) /Sporthochseeschifferschein (SHS)
Wer jetzt noch nicht genug hat und gewerblich im Segelsport Fuß fassen möchte, kann zusätzlich den Sportseeschifferschein (SSS) und den Sporthochseeschifferschein (SHS) erwerben. Doch diese Scheine sind dem normalen Breitensportler kaum zuzumuten. Die Prüfung ist in mehrere Teile (Wetterkunde,(astronomische)Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und einer praktischen Prüfung) eingeteilt. Diese Prüfung ist an einem Wochenende kaum zu schaffen und benötigt mehrere Wochen / Monate Vorbereitungszeit.
Parallel dazu gibt es noch weitere Funkzeugnisse, die auf größeren Schiffen gebraucht werden.
Fazit: Was brauche ich wirklich?
Kurzum: Fürs Schnuppern kann man sich für den Charterschein entscheiden, für kleinere Törns sollte zumindest der SBF in Kombination mit dem SRC erworben werden, aber auch der SKS erweist sich nicht selten als nützlich. Für alle weiteren Scheine bedarf es viel Motivation und einer großen Liebe zum Segelsport.