Stolperfallen auf Gehwegen

Stolperfalle auf dem Gehweg

Die Stolperfalle auf dem Gehweg – Ein absoluter klassiker. Wer ein Hinderniss auf öffentlichen Flächen wie dem Gehweg errichtet, der muss im Zweifel für den daraus entsehenden Schaden aufkommen. „Oftmals handelt es sich um Stromkabel, Wasserschläuche oder auch Fahrradwerkzeug.“ weiß Rechtsanwalt Benyamin Tanis. Der Fachmann spricht hier von der sog. Verkehrssicherungspflicht.

Wer im öffentlichen Raum wie z.B. auf Straßen, Gehwegen oder Plätzen die Gegebenheiten so verändert, dass ein anderer dadurch zu Schaden kommen kann, der muss auch für einen entstehenden Schaden aufkommen.

Im konkreten Fall hatte ein Bürger sein Wohnmobil vor dem Haus aussaugen wollen. Der hierzu benötigte Strom kam aus den Steckdose im Haus und über ein Kabel zum Wohnmobil. Das Kabel lag einfach quer über den Gehweg. Es kam wie es kommen musste. Ein Rentner stürzte mit seiner Gehhilfe und verletzte sich schwer an der Hüfte. Das Ende vom Lied, 10.000,00 € Schmerzensgeld, dazu Schadensersatz. Damit hatte der ordnungsliebende Wohnmobilist nun nicht gerechnet. Jetzt wird abgesichert. Das Foto zu diesem Beitrag entstand kürzlich am Blücherplatz in Kiel. So könnte ein Schaden vermieden werden.

Der Camper aus unserem Fall hatte sein Kabel schlicht ungesichert über den Gehweg verlegt. Das Gericht spricht hier von einer eklatanten Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten. Das Hindernis über das der Rentner stoplerte hatte der Camper geschaffen und nicht ordentlich abgesichert. Den Rentner trifft indess keine Schuld. Mit einem ungesicherten Kabel – quer über den Gehweg – musste er nicht rechnen Also – Saugen erlaub, aber alles so absichern, dass Niemand das geschaffene Hinderniss übersehen kann.

 

Es fällt nun nicht schwer, sich ein paar Gedanken zu machen um eine eigene Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden. Weitere klassiker aus diesem Bereich sind Kinderspielzeuge auf dem Radweg, Schnee und Eis auf dem Gehweg vor dem eigenen Haus oder aber natürlich die achtlos weggeworfene Bananenschale.

 

Bei Fragen stehe wir zur Verfügung und sollte doch mal ein Schaden entstanden sein, dann vertreten wir Sie gerne.