Unfall bei der Prüfung – Wer haftet?

Einem Prüfling misslingt während der Sportbootführerschein-Prüfung das Anlegemanöver. Er fährt auf den Steg auf, es entstehen Mängel am Schiff. Der Eigner verklagt den Prüfling nun auf Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Hamm (08.05.2008 – I-27 U 145/07) entscheidet wie folgt: Auch wenn der Prüfling während der gesamten praktischen Prüfung das Ruder und den Befehl innehat, ist er nicht als Skipper zu klassifizieren. Schiffsführer bleibt trotzdem der Ausbilder. So obliegt es immer noch dem Ausbilder im Zweifelsfall einzugreifen und entsprechende Befehle zu geben. Der Prüfling haftet also nicht für die entstandenen Schäden.

Auch hier ist wieder eine Parallele zum Verkehrsrecht zu ziehen. Eine Sportbootprüfung ist ähnlich wie die Führerscheinprüfung aufgebaut. Neben Prüfling und Prüfer ist also stets ein „Fahrlehrer“ an Bord, welcher in brenzligen Situationen einzugreifen hat.