Was ist ein Sportboothafen – Welche Häfen sind gesperrt
Hallo, wie steht es aktuell mit dem Verlegen eines Bootes vom Werfthafen in Lübeck zum Liegeplatz in einen kommerziell betriebenen Bootshafen in Travemünde? Danke der Nachricht
Nach wie vor gilt in Schleswig-Holstein das Verbot des Einlaufens für Sportboothäfen. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch bis zum 03.05.2020 verlängert. Unabhängig davon, wer Ihren Hafen betreibt, ist dieser als Sportboothafen zu qualifizieren, wenn er mehr als 20 Freizeitbooten dauerhaft Liegeplatz gewährt. Die Verlegung ist damit zunächst unzulässig.
Was ist ein Sportboothafen im Sinne der Bekanntmachung für Seefahrer 88/20?
(2) Sportboothäfen sind Wasser- und Grundflächen, die als ständige Anlege- oder zusammenhängende Liegeplätze für mindestens 20 Sportboote bestimmt sind oder benutzt werden.
Was steht in der BfS 88/20
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.
Das heißt im Einzelnen:
Übernachtungen in Sportboothäfen sind verboten.
Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig.
Sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser sind geschlossen und nicht verfügbar.
Ein Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig.
Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen.
Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen sind unzulässig.
Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.
Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.
Die o.g. BfS 85/20 wird hiermit aufgehoben.
Was kann gegen die Corona-Einschränkungen im Wassersport getan werden?
Wir bereiten derzeit auf mehreren Ebenen Rechtsmittel gegen die, aus unserer Sicht unverhältnismäßigen und unrechtmäßigen Einschränkungen der Wassersportbranche vor. Zunächst sollen die Verfügungen und Erlasse in einem Eilverfahren am 20.04.2020 angegriffen werden. Weiterhin soll festgestellt werden, dass auch die zurückliegende Maßnahmen unverhältnismäßig und damit unrechtmäßig waren.
Wir werden alle Wassersportler über den Verfahrensgang hier informieren.