Was ist ein Sporthafen im Sinne der Bekanntmachung 85/20…

Sehr geehrter Herr Tanis,

ich liege mit meinem Segelboot an einem industriell genutzten Brücke in Flensburg. Da ich das boot privat nutze aber die Marina nicht öffentlich ist, frage ich mich ob die Bekanntmachung 85/20 greift.

Über Ihre Einschätzung fürs betreten und auslaufen der Segelyacht würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

 


 

Ich denke nicht, dass eine industriell genutzte Brücke als Sportboothafen gelten kann. Daher dürfte die Bekanntmachung 85/20 keine Anwendung finden.

 

Der Begriff des Sportboothafens ist im Gesetz nicht legaldefiniert, das bedeutet, es gibt keine gesetzliche Definition darüber, was als Sportboothafen gilt. Wie würde man diesen Begriff also auslegen? Als Sportboothafen könnte man jede Einrichtung beschreiben, deren Bestimmung es ist, Liegeplatze für Freitzeitboote vorzuhalten. Da dies auf Ihren Liegeplatz ganz eindeutig nicht zutrifft, dürften Sie zu den ganz Wenigen gehören, die dieser Tage aufs Wasser kommen. Aber Vorsicht, die Wasserschutzpolizei kann das anders sehen. Sollten Sie aufgebracht werden, dann können Hohe Bußgelder drohen. Wir müssten dann in einem Widerspruchsverfahren nachweisen, dass kein für Sie gültiges Verbot bestand.

 

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann rufen Sie bei der Wasserschutzpolizei an und erkundigen sich nach deren Meinung.