Werft zwingt zum Kranen…

Frage vom 30.03.2020

Moin ich werde, obwohl ich den Krantermin nicht wünsche, von einer Werft im Kreis Plön am 1.4. ins Wasser gesetzt. Ein Umsetzen auf dem Platz müsste ich extra bezahlen. Mein Liegeplatz in Kiel ist für mich zur Zeit nicht erreichbar, da gesperrt. Nun bleiben mir nur Gastliegegebühren in dem dortigen Hafen. Kann ich mir die von meinem Hafenbetrieb wiederholen?

 


 

Das ist eine interessante Frage. Sie können der Werft natürlich mitteilen, dass Sie nicht gekramt werden möchten. Dann darf die Werft Sie auch nicht kranen. Unter Umständen entstehen Ihnen aber Extrakosten für die weitere Lagerung Ihres Schiffes, vielleicht verpflichtet man Sie sogar das Schiff an einen anderen Ort bringen zu lassen. Ich empfehle daher dringen sich mit der Werft zu einigen. Wahrscheinlich gibt es zwingende Gründe für die Werft, Ihr Schiff ins Wasser zu setzen. Man wird dort verstehen, dass Sie derzeit nicht auf Ihren Liegeplatz können. Gastliegeplätze anzubieten ist derzeit auch verboten. Sollten Sie also ins Wasser gesetzt werden, so könnten Sie versuchen die weiteren Gebühren zurückzuweisen. Wir helfen ihnen gerne dabei. Allerdings rechnen wir derzeit damit, dass die Häfen bald wieder geöffnet werden. Vielleichte erledigt sich die Situation schneller als gedacht.