Winterlager beim Bauern räumen
Ich muss meine Jollen aus dem Winterlager beim Bauern entfernen. Kann ich die Boote jetzt auf das Gelände meines Vereins in SH, Kreis Plön, verbringen und dort lagern. Darf ich das?
Zweite Frage. Darf ich die Boote von dort über den öffentichen Strand auch zu Wasser bringen und segeln?
Gruß und Dank
Vereinsgelände sind grundsätzlich gesperrt. Winterlagerarbeiten sind jedoch unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Wenn man den Transport der Boote als Winterlagerarbeiten versteht, dann sollte die Verbringung auf das Vereinsgelände möglich sein.
Das zu Wasserlassen an einem öffentlichen Strand sollte auch kein Problem sein. Allerdings nutzen Sie das Vereinsgelände wider des Verbots, wenn Sie die Boote von dort holen und zu Wasser bringen.
Im Ergebnis also nicht durchführbar. Besser vielleicht ein Boot am Strand lagern?