Unser Ansatz ist schnell erklärt und denkbar einfach. Durch eine versierte und rechtlich fundierte Beratung im Vorfeld einer Aktion lassen sich nahezu alle denkbaren rechtlichen Streitigkeiten bereits vor ihrer Entstehung verhindern – Und Sie können entspannt Ihr Schiff genießen.
Im Zusammenhang mit privat genutzten Schiffen und Yachten kommen eine Vielzahl von juristischen Fragestellungen zum Tragen. Oftmals sind die Zusammenhänge auf europäischer oder sogar internationaler Ebene zu bewerten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schadensfälle, Kaufrecht oder Yacht-Leasing ändern sich schnell.
Unsere Rechtsanwälte interessierten sich bereits früh in ihrer Laufbaun für die Schnittstellen von Recht und Yachtsport. Aus diesem Interesse entwickelte sich eine Leidenschaft für rechtliche Zusammenhänge mit Bezug zum Yachtsport und die Entwicklungen auf diesem Gebiet.
„Es handelt sich hier um ein ganz eigenes Rechtsgebiet mit vielen hoch interessanten Facetten. Es beflügelt regelrecht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet zu verfolgen und aktiv zu beeinflussen.“
Seit mehreren Jahren vertreten wir als hoch spezialisiertes Expertenteam Eigner und Käufer, Händler und Bootsbauer sowie Häfen, Chaterbetriebe und Reiseveranstalter in maritimen Fragestellungen. Bei der Bearbeitung dieser avantgardistischen Rechtsmaterie orientieren wir uns an traditionellen Werten. Vertrauen, Loyalität und Respekt sind Werte denen wir uns verpflichtet fühlen. Dabei verstehen wir uns als exzellenter Dienstleister und verwenden uns mit Leidenschaft für unsere Mandanten.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von Menschen, die eine konkrete Kaufabsicht für ein bestimmtes Schiff hegen. Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich oft Mandanten nach dem Kauf einer Yacht in Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzprozessen vertreten. Der häufigste Fall: Nach dem Kauf einer gebrauchten Yacht im Ausland treten versteckte Mängel zu Tage. Der frisch gebackene Eigner ist verständlicher Weise verärgert und kann im schlimmsten Fall sein Schiff nicht nutzen. Nun schließt sich regelmäßig ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang an. Oftmals sind Ansprüche gegen Eigner, Verkäufer, Gutachter oder Makler im Ausland geltend zu machen. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können diese Ansprüche dabei vor deutschen Gerichte erhoben werden. Meist muss unter Anwendung von fremden Rechtsordnungen vor ausländischen Gerichten geklagt werden. Mit großem juristischen Sachverstand und guten Kenntnissen der entsprechenden Verfahrensordnungen können wir solche Streitigkeiten immer wieder für uns entscheiden. Doch nach mehrjähriger Verfahrensdauer ist die nächste Hürde der internationalen Zwangsvollstreckung zu nehmen.