Der Einwand der groben Fahrlässigkeit. Die Yacht-Kaskoversicherung soll Schäden decken, die nicht durch Dritte, sondern z.B. durch den Schiffsführer selbst verschuldet sind. Dabei gehört die sogenannte All-Gefahren-Deckung inzwischen so ziemlich zum Standard der Policen – der Versicherer ersetzt alle Schäden und Verluste an den versicherten......