Corona in Berlin – Segeln nur bei Wassergrundstück…

Guten Tag, ich wohne in Berlin und bin Segler.

In Berlin gibt es eine EindämmungsmaßnahmenVO in der es unter § 4 Abs. 1 heißt

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (…) wird untersagt.

Die Wasserschutzpolizei hat ein Informationsschreiben herausgegeben. Dort heißt es unter Punkt 2

Ist es zulässig, individuellen Wassersport (z.B. Segeln …) zu betreiben, wenn das Sportboot
a) an der Wohnanschrift des Schiffsführers oder Eigners seinen Liegeplatz hat?

zu a) Ja

b) bei einem Wassersportverein seinen Liegeplatz hat?
c) bei einer Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb seinen Liegeplatz hat?

zu b) und c) Nein, Gemäß § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2 eindMaßnV ist der „Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (…) untersagt.

Segeln ist also in Berlin nur dann erlaubt, wenn man ein Wassergrundstück mit Steg hat. Die Gleichstellung von gewerblich betriebenen Steganlagen mit denen eines Segelvereins ist m.E. falsch. Marinas und Stegplätze von gewerblichen Anbietern sind keine Sportanlagen. Aber was nutzt es? Man riskiert ein Bußgeldbescheid und kann sich dann nur im Einspruchsverfahren wehren?

Was sagen Sie dazu?

Links:
Hinweisblatt Wassersport trotz COVID-19
https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landespolizeidirektion/direktion-einsatz-verkehr/wasserschutzpolizei/

VO
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 


 

Im Ergebnis ist es vielerorts zur Zeit das gleiche Bild. Vielfach werden wir gefragt, warum gewerbliche oder vereinsinterne Hafenanlagen und Stege, auch Slipanlagen, als Sportanlagen qualifiziert werden und damit zu schließen sind. Ich kann nur immer wiederholen, dass die Behörden momentan keine andere Möglichkeit sehen, als ein weitreichendes Verbot auszusprechen. Anderenfalls, so die Sorge der Behörden, könne man der Vielzahl an verschiedenen Modellen im Wassersport nicht gerecht werden.

 

Sie haben völlig Recht. Wenn Sie sich widersetzen, dann droht ein Bußgeld, welches

 

  • der Höhe nach kaum zu antizipieren ist, da es bislang keine vergleichbaren Fälle gibt. Es steht allerdings zu besorgen, dass Bußgelder hoch ausfallen.

 

  • nur auf dem Rechtswege angegriffen werden kann. Im Einzelfall müsste dann ein Gericht überprüfen, ob das Bußgeld gerechtfertigt ist und die zu Grunde liegende Norm verhältnismäßig ist.

 

Wir empfehlen daher nach wie vor, zunächst auf den Wassersport zu verzichten oder eine individuelle Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Wir helfen Ihnen gerne.