Corona und Babys

Corona wirft unzählige Fragen auf. Kann ich bei der Entbindung unseres Babys dabei sein? Antwort: Ja.

 

In Schleswig-Holstein darf der werdende Vater mit in den Kreissaal. Bei der Verlegung auf die Wochenstation herrscht jedoch ein Besuchsverbot. Zu Groß ist die Ansteckungsgefahr. Während also der Besuch von Familienangehörigen gänzlich untersagt ist, dürfen die frischgebackenen Eltern nur zwei Mal pro Tag und nur in einem abgesprochenen Zeitfenster auf die Neugeborenenstation. Familienzimmer werden nicht mehr angeboten.

 

Müssen wir solche (staatlichen) Eingriffe hinnehmen?

 

In Zeiten von Corona heißt die Antwort: ja.

Grundrechte dürfen eingeschränkt werden, solange der Eingriff gerechtfertigt ist. Maßgeblich ist also immer, zu welchem Zweck dies geschieht und ob die einzelnen Maßnahmen bezogen auf die konkrete Situation verhältnismäßig sind.

 

Im Falle von Corona sind die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Öffentlichen Interesse (der Gesundheit der Bevölkerung) abzuwägen. Dies geschieht nicht im rechtsfreien Raum, sondern immer auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung. Maßgeblich ist hier das Infektionsschutzrecht, bei dem nicht der Einzelne sondern die Prävention übertragbarer Krankheiten im Vordergrund steht.

 

Kurz gesagt, sind Maßnahmen, die zum Schutze der Bevölkerung vor ansteckenden, gegebenenfalls tödlichen Krankheiten dienen, in Relation zu den derzeitigen Freiheitsbeschränkungen tatsächlich schwerwiegender.

 

So ungerecht uns Einzelentscheidungen manchmal erscheinen, so notwendig sind sie dennoch, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.