Corona sorgt für Konfliktpotential in der Familie

Die Corona-Krise trifft uns in allen Bereichen, so auch im Familienrecht. Häusliche Streitereien und Konflikte um das Umgangsrecht scheinen unausweichlich zu sein.

 

Kitas und Schulen sind geschlossen, sodass Eltern mit ihren Kindern zuhause bleiben müssen. Die Kombination aus Homeoffice und Kinderbetreuung stellt jedoch für viele Familien eine Herausforderung dar. Kinder wollen von ihren Eltern beschäftigt werden, während die Eltern selbst weiterarbeiten müssen. Daneben machen sich Sorgen und Ängste wegen einer bestehenden Ansteckungsgefahr breit. Spannungen und Konflikte sind damit vorprogrammiert. Dies gilt erst recht, wenn die Eltern getrennt leben. Dann stellt sich die Frage, ob und wie der Umgang mit den Kindern weitergeführt kann. Wir haben die Antworten auf häufige Fragen.

 

Wie vermeide ich Ärger und Konflikte mit meinen Kindern?

 

  • Zunächst gilt: Ruhig bleiben und keine Angst verbreiten!
  • Angst ist ansteckend und macht die Kinder erst recht unruhig oder quengelig. Eltern sollten ihren Kindern in Ruhe erklären, wieso sie gerade nicht in die Schule gehen oder sich mit Freunden treffen können. Hierzu gibt es im Internet z.B. kindgerechte Erklärvideos. Allerdings sollte gegenüber Kindern, die jünger als 3 Jahre alt sind, die Corona-Krise gar nicht kommuniziert werden. Denn Kinder in diesem Alter können diese Inhalte noch gar nicht verstehen und verarbeiten.
  • Daneben sind Strukturen und Rhythmen für Kinder ungemein wichtig. Sie geben Sicherheit und innere Ruhe. Eltern sollten daher den Tagesablauf durch eine klare, beständige Zeiteinteilung festlegen, also wann Hausaufgaben gemacht werden sollen, wann Spielzeit ist und wann gemeinsam gegessen wird. Auch die Bettgeh- und Fernsehzeiten sollten klar geregelt sein. Können sich die Kinder auf einen bestimmten Rhythmus einstellen, wissen sie also, wann sie was machen sollen und dürfen, entsteht bereits hierdurch weniger Raum für Ärger und Streitereien.

 

Was passiert mit dem Umgangsrecht bei Quarantäne?

 

  • Sobald Quarantäne angeordnet ist, darf das Kind den anderen Elternteil nicht mehr aufsuchen. Um den Kontakt nicht zu verlieren, sollte das Kind aber die Möglichkeit erhalten, mit dem umgangsberechtigten Elternteil zu telefonieren.

 

Was ist, wenn einer oder beide Elternteile infiziert worden sind?

 

  • Steht fest, dass sich ein Elternteil mit dem Coronavirus infiziert hat, ist die Betreuung und Versorgung des Kindes durch den anderen, sorgeberechtigten Elternteil zu gewährleisten.
  • Sind beide Eltern mit dem Virus infiziert, kann der sorgeberechtigte Elternteil eine Person zur Betreuung und Versorgung des Kindes bestimmen. Sinnvoll ist es hierbei auch, der zur Betreuung bestimmten Person eine Vollmacht zur Regelung der wesentlichen Angelegenheiten auszustellen.

 

Kann der Umgang, aus Angst vor einer Ansteckung, ausgesetzt werden?

 

  • Besteht die Sorge, dass sich das Kind bei dem zum Umgang berechtigten Elternteil anstecken könnte, obwohl eine Infizierung nicht nachgewiesen worden ist, ist die Aussetzung des Umgangs abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Hierfür ist stets das Kindeswohl maßgebend.
  • Für eine Aussetzung könnte sprechen, dass sich das Kind mit dem Virus infiziert und somit auch den anderen Elternteil, der möglicherweise auch zur Risikogruppe gehört, ansteckt. Problematisch könnte allerdings die zeitliche Spanne der Umgangsaussetzung sein.
  • Gegen eine Aussetzung des Umgangs spricht insofern die Gefahr einer möglichen Entfremdung zum anderen Elternteil. Diese wäre mit dem Kindeswohl unter keinen Umständen vereinbar.
  • Sofern keine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Umgangsregelung gefunden werden kann, muss im Zweifel das Familiengericht über diese Streitfrage entscheiden.

 

Eine frühzeitige Rechtsberatung kann hier nicht nur Sicherheit verschaffen, sondern Rechtsstreitigkeiten innerhalb und außerhalb der Familie vermeiden.

 

– Wir beraten Sie gerne.