Dänemark segeln – Was ist nun?

Wie ist das nun? Darf man wieder nach Dänemark segeln?


Im Prinzip, ja, nur nicht in den Großraum Kopenhagen. Ihr Glück, wenn Sie in Schleswig-Holstein gemeldet sind: Für Sie gilt der „kleine Grenzverkehr“, Sie können Dänemark uneingeschränkt anlaufen. Alle anderen Skipper müssen in analoger Anwendung der Ferienhaus-Regelung eine Buchung von mindestens sechs Nächten in Dänischen Häfen nachweisen. So die Rechtslage.

Die Dänischen Häfen sind jedoch auf solche Reservierungsabfragen und Buchungen nicht eingerichtet. Wenn Sie überhaupt eine Antwort geben, lautet sie sinngemäß: „Ihr seid doch immer herzlich willkommen“ Und ein Hafenmeister fügte noch hinzu, man möge Geld mitbringen! Wir haben bislang keine Anzeichen vernommen, das die 6-Nächte-Regelung kontrolliert wurde.