Dashcam
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes zu den sogenannten Dashcams sorgt derzeit für viel Aufsehen und auch für einige Verunsicherung. Was dabei wesentlich ist und wie sich das Urteil eventuell auch auf Euch auswirkt, wollen wir im Folgenden erläutern.
Dashcams sind kleine Kameras, die zumeist an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt sind und den Verkehr filmen. Diese sind in einigen anderen Ländern bereits Standard, in Deutschland hingegen ist ihre Benutzung aus datenschutzrechtlichen Gründen bislang eher skeptisch gesehen worden.
Dazu muss man wissen, dass Aufnahmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt sind, permanentes Filmen hingegen nicht. Hintergrund ist vor allem, dass das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer deren Persönlichkeitsrechte und noch genauer, deren sogenanntes Recht am eigenen Bild verletzt. Wird dagegen verstoßen, drohen zum Teil erhebliche Bußgelder.
Bislang mussten Gerichte also einzelfallabhängig entscheiden, welches Interesse schwerer wiegt: das Interesse an der Unfallaufklärung oder das Interesse an den Persönlichkeitsrechten. Durch das BGH-Urteil vom 15.05.2018 wurde nun hingegen entschieden, dass solche Dashcams nicht mehr grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Zudem lieferte der Bundesgerichtshof noch gleich eine mögliche Alternative um auch datenschutzrechtliche Bedenken zu beseitigen: so sollen die Kameras zwar weiterhin durchgängig filmen, das Speichern der Aufnahmen soll sich hingegen erst im Zuge eines Unfallgeschehens aktivieren. Was sich auf den ersten Gedanken relativ praxisfern anhört, ist allerdings längst technisch möglich. So sind verschiedene Modelle bereits jetzt in der Lage unnatürliche Erschütterungen, Bewegungen oder Geschwindigkeitsveränderungen wahrzunehmen und darauf zu reagieren.
Auch die Akzeptanz der Geräte nimmt rapide zu. So haben natürlich nicht nur Hersteller und Versicherer ein gesteigertes Interesse an der umfangreichen Einführung, sondern auch die Bevölkerung scheint dem immer mehr zuzustimmen. Laut einer aktuellen Bitcom-Umfrage sind beispielsweise 83 % der Befragten davon überzeugt, dass Dashcams in Zukunft zum Alltag gehören werden und sogar 46 % würden es befürworten, wenn die Kameras serienmäßig in Neuwagen eingebaut werden würden.
Was sich derzeit also noch eher im Bereich einer Grauzone befindet, könnte schon sehr bald massentauglich werden. Das aktuelle Urteil des BGH ist in jedem Falle als Schritt in diese Richtung zu verstehen und es gilt zu beobachten, wie sich die weitere Lage entwickelt.
Habt Ihr weitere Fragen zu diesem Thema oder ganz allgemein zum Straßenverkehrs- und Unfallrecht beraten wir Euch natürlich immer gerne und leiten gegebenenfalls auch alle erforderlichen Schritte ein.