Liegeplatzgebühr Erstattung in Dänemark

Mein Sommerliegeplatz in Marina Minde kann derzeit wegen der Sperrung der Grenze nicht angelaufen werden. Habe ich Anspruch auf Erstattung der Liegeplatzgebühren für die Dauer der Grenzsperrung?


Verhandeln Sie einen Nachlass mit dem Hafenbetreiber. Überweisen Sie vielleicht zunächst 3/4 der Liegeplatzgebühren. In jedem Fall sollten Sie eine einvernehmliche Lösung finden, denn Sie wollen ja auch nächstes Jahr wiederkommen dürfen und in Marina Minde willkommen sein.

Welche vertraglichen Pflichten haben Hafenbetreiber und Liegeplatznehmer?

Wir raten in diesen Fällen stets zu einer einvernehmlichen Lösung. Zunächst stellt sich die Frage, ob Ihr Schiff sich bereits auf dem Liegeplatz befindet. Sollte dem so sein, so spricht vieles dafür, dass Sie die vollen Liegeplatzgebühren zu entrichten haben. Ihr Schiff nutzt den Liegeplatz dann bereits, mit der kleinen aber feinen Einschränkung, dass Sie nicht zu Ihrem Schiff kommen. Auch wenn der Hafen generell geöffnet ist, Sie jedoch auf Grund des Einreiseverbots nicht anreisen können, hat der Hafenbetreiber grundsätzlich seine Leistungsverpflichtung aus dem Liegeplatzvertrag erfüllt. In der Regel besteht die Hauptleistungspflicht des Hafenbetreiber darin, den Liegeplatz zur Verfügung zu stellen. Sofern dies geschehen kann und die Leistungsstörung eher in Ihrer Sphäre liegt (Sie können nicht anreisen oder Ihr Schiff nicht auf den Liegeplatz bringen) bestehet wahrscheinlich eine Zahlungsverpflichtung.

Wegfall der Geschäftsgrundlage – Verhandeln Sie den Vertrag neu.

Die aktuelle Krise stellt jedoch einen nachträglichen Umstand dar. Wenn Sie bereits bei Abschluss des Liegeplatzvertrages von der aktuellen Situation gewusst hätten, so hätten Sie den Vertrag anders verhandelt oder eben nicht geschlossen. Diesem Umstand muss nun durch eine ausgleichende Lösung beiderseitiger Interessen Rechnung getragen werden. So sieht es auch die deutsche und dänische Rechtsordnung. Wenn sich die Parteien nicht eigenständig auf eine Vertragsanpassung einigen, zum Beispiel in Gestalt einer entsprechenden Kürzung der Liegeplatzgebühren, so kann dies im Zweifel auch durch ein Gericht festgestellt werden.

Gerichtsverfahren vermeiden – Hohe Kosten und zerstörte Vertrauensverhältnisse

Ein Gerichtsverfahren im Ausland (aber auch im Inland) empfiehlt sich nicht. Die Kosten sind hoch und werden in aller Regel am Ende durch beide Seiten zu gleichen Teilen zu tragen sein. Die ausgehandelte Ersparnis der Liegeplatzkosten wird dann ganz schnell von den Verfahrenskosten aufgefressen. Wenn es Beispielsweise um 200 € Nachlass auf den Liegeplatz geht, werden die Gerichts- und Anwaltskosten diesen Betrag bereits bei Weitem übersteigen.

Welches Recht kommt zur Anwendung?

Letztlich gilt zu beachten, welches Recht bei dänischen Liegeplatzverträgen zur Anwendung kommt. Vielfach wird sich die Angelegenheit nach dänischem Recht richten. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Marina gezielt um Kunden auf dem deutschen Markt wirbt.