Rechtliche Auswirkungen der Coronakrise auf das Reiserecht

Rechtliche Auswirkungen der Coronakrise auf das Reiserecht

 

In einem vorherigen Artikel haben wir bereits darüber berichtet, welche Auswirkungen die Coronakrise auf Pauschalreisen und welche sie auf Individualreisen hat. In diesem Artikel wollen wir uns mit einigen Fragen Rund um die Auswirkungen der Coronakrise auf geplante Reisen auseinandersetzten?

Welche Auswirkungen haben die Einreiseverbote für meine in Kürze anstehende Reise?

 

Seit dem Wochenende haben weltweit fast alle Länder die Grenzen geschlossen und das Auswärtige Amt warnt vor Auslandsreisen, da die Einreise bzw. die Rückreise nicht mehr sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund startete Bundesregierung am Mittwoch die wohl größte Rückholaktion deutscher Staatsangehöriger in der Geschichte.

 

Bezogen auf die aktuellen Einreiseverbote gibt es bisher kaum Rechtssprechung, besonders nicht bei Individualreisen. Jedoch liegt bei einem behördlich erteilten Einreiseverbote ein Fall von höherer Gewalt vor. Es handelt sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand. Sowohl eine Pauschalreisen, als auch eine Hotelbuchung oder ein einzelner Flug können kostenfrei storniert werden. Es bestehen jedoch keine Schadensersatzansprüche oder Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

Mein Flug wurde vor dem Inkrafttreten eines Einreiseverbotes durch die Fluggesellschaft storniert, was bedeutet das für meine Reise?

 

In diesem Fall steht einem der gezahlte Flugticketpreis zu. Oftmals versuchen Fluggesellschaft die Fluggäste mit Fluggutscheinen zufrieden zustellen. Ein solches Angebot muss jedoch nicht akzeptiert werden.

 

Meine Reise ist erst für einen späteren Zeitpunkt gebucht, beispielsweise im Juni, was kann ich machen?

 

Was im Juni sein wird, weiß niemand. Will man ganz sicher gehen, dann tritt man vom Vertrag zurück. Das heißt jedoch Stornokosten. Die Höhe kann in den Reisebedingungen nachgelesen werden. In der Regel ist es so, dass die Stornokosten je früher zurückgetreten wird, niedriger sind. Es könnte sich jedoch auch lohnen abzuwarten. Bleiben die Beschränkungen aufrechterhalten oder sagt der Reiseveranstalter die Reise von sich aus ab, wird der gezahlte Reisepreis erstattet.

 

Bei Fragen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf ihre Reise lassen sie sich gerne von uns beraten!