Schadensersatz und Schmerzensgeld

Sturz im Linienbus

Oftmals sind es gerade ältere und in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen die in öffentlichen Verkehrsmitteln stürzen und sich zum Teil schwere Verletzungen zuziehen. Ein schwerer Sturz im Linienbus löst oftmals Ansprüche aus.

Solche Unfälle ereignen sich bei normalen Fahrbewegungen, aber auch bei stärkeren Bremsungen oder Beschleunigungen. Viele Fahrgäste klagen über die Fahrweise des Fahrpersonals, welches seinerseits mit enormem zeitlichen Druck und der Rücksichtslosigkeit andere Verkehrsteilnehmer zu kämpfen hat.

Die Leidtragenden sind letztlich wie immer die Schwächeren. Jedoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Geschädigten:

Sollten Sie oder einer Ihrer Bekannten in einem öffentlichen Verkehrsmittel gestürzt und in Folge dessen zu Schaden gekommen sein, so ist zunächst immer die Polizei über den Unfall zu informieren. Dies gilt natürlich um so mehr, je stärker die entstandenen Verletzungen sind.

Für die Frage, ob Sie Ansprüche gegenüber der Verkehrsgesellschaft geltend machen können ist stets entscheidend, ob Sie eine Mitschuld an Ihrem Schaden tragen. Maßgeblich ist hier meist, ob Sie sich zu jederzeit bestmöglich gegen Stürze gesichert haben. Sofern Sie durch Fahrbewegungen gestürzt sind, obwohl sie einen festen Sitzplatz im Fahrzeug eingenommen haben, stehen Ihnen in den meisten Fällen Ansprüche auf Ersatz entstandener Schäden und unter Umständen auch auf Schmerzensgeld zu.

Natürlich fließen hier noch andere Kriterien in die Bewertung mit ein. Ein Ausschluss jeglicher Haftung ist fast immer gegeben, wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

Haben Sie selbst einen solchen Unfall erlitten und möchten nun Ansprüche geltend machen? Bei allen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.